In dieser Woche tagt der Landtag. Mittwoch, Donnerstag und Freitag. Die Tagesordnung ist 41 Punkte lang. Darunter: 17 Anträge der Fraktionen. Zum Beispiel zur Digitalisierung, zum Nahverkehr und zu Plastikmüll. Doch wie entstehen solche Anträge eigentlich? Unser Erklärstück.
Was sind Anträge?
Anträge sind Beschlussvorlagen, die in der Regel die Landesregierung zum Handeln veranlassen sollen. Meistens enthält der Antrag deshalb eine Formulierung wie „Die Landesregierung wird aufgefordert… “ oder „Der Landtag fordert die Landesregierung auf…“
Neben Gesetzentwürfen bilden Anträge den Kernpunkt für Landtagsdebatten. Nicht immer wird am Ende einer Debatte sofort über den Antrag abgestimmt: Mitunter wird er erst einmal zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen und zu einem späteren Zeitpunkt für die Abstimmung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Woraus ergeben sich die Themen für Anträge?
Anregungen ergeben sich zum Beispiel aus Presseberichten, Bürgergesprächen, Kleinen Anfragen, Fachgesprächen mit Verbänden und Gewerkschaften, aus aktuellen Entwicklungen heraus, aber auch aus parlamentarischen Initiativen anderer Bundesländer, teilen uns die Fraktionen auf Nachfrage mit.
Wer kann innerhalb einer Fraktion Vorschläge zur Diskussion stellen?
Zum einen, ganz klar, die Abgeordneten selbst. Zum anderen aber auch die Fachreferenten, sprich die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktionen.
Wie wird aus einer Idee ein Antrag?
Eine wesentliche Rolle spielen die Arbeitskreise der Fraktionen. Ihre Aufgabe ist es, Themen und Entscheidungen sachlich und fachlich vorzubereiten. Hier werden die Antragsideen diskutiert, Argumente gesammelt, Fakten recherchiert, Ansätze präzisiert und ausgehend davon die Anträge formuliert.
Jede Fraktion hat mehrere Arbeitskreise mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Diese orientieren sich im Wesentlichen am Zuschnitt der Ausschüsse im Landtag und setzen sich aus Abgeordneten und Fachreferenten zusammen.
Das letzte Wort darüber, ob ein Thema bzw. Antrag in den Landtag kommt, hat die Fraktion. Die Fraktionen der SPD und CDU haben in diesem Prozess einen Schritt mehr zu absolvieren als die Oppositionsfraktionen: Sie müssen den Antrag auch noch mit ihrem Koalitionspartner absprechen – der ihn im Ergebnis entweder mitträgt, auf Änderungen besteht oder auch ablehnt.
Wer formuliert den konkreten Antragstext?
In der Regel übernimmt das ein Fachreferent der Fraktion. Manchmal schreiben Abgeordnete die Anträge aber auch selbst. In jedem Fall muss er von mindestens einem Mitglied des Landtags unterschrieben werden. Bei den Fraktionen unterzeichnet in der Regel der/die Fraktionsvorsitzende namentlich plus dem Zusatz „und Fraktion“.
Wenn der Antrag fertig ist: Wie geht es weiter?
Die Fraktion leitet den Antrag an die Landtagsverwaltung weiter. Anträge, die in die nächste Landtagssitzung aufgenommen werden sollen, müssen laut Geschäftsordnung (§73, Absatz 2) mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden. Das Parlamentssekretariat sammelt alle Vorlagen (dazu gehören auch Gesetzentwürfe, Aussprachen oder Wahlvorschläge). Der Ältestenrat bildet daraus eine vorläufige Tagesordnung. Zu Beginn der Landtagssitzung fragt die Landtagspräsidentin das Plenum, ob dieser vorläufigen Tagesordnung widersprochen wird. Erfolgt kein Widerspruch, gilt sie als beschlossen.
Können nur Fraktionen Anträge stellen?
Nein. Das Recht steht auch fraktionslosen Abgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung zu. In dieser Sitzungswoche legt zum Beispiel auch der Finanzminister zwei Anträge vor. Darin geht es um die Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019.