Grund bleibt Bürgermeister

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Das Rathaus in Neustrelitz. Foto: Wikipedia

Andreas Grund bleibt Bürgermeister in Neustrelitz. Bei der Stichwahl am Sonntag hat sich der Amtsinhaber gegen Herausforderin Angelika Groh durchgesetzt.

Wie Gemeindewahlleiter Christian Butzki am Abend mitteilte, erhielt Grund (60, Einzelbewerber) 3.571 Stimmen, Groh (50, Einzelbewerberin) kam auf 3.009 Stimmen. 54,27 Prozent zu 45,73 Prozent: So lautet das vorläufige Ergebnis der Stichwahl. Von 17.446 Wahlberechtigten haben sich 6.632 beteiligt. Wahlbeteiligung: 38 Prozent.

Das endgültige Wahlergebnis werde nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 5. Mai öffentlich bekannt gemacht, so Butzki.

Der Bericht zur Wahl am 18. April – hier

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Bürgermeister/in von Neustrelitz zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber/eine Amtsinhaberin zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/Hauptamtliche Bürgermeisterinnen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister/hauptamtliche Bürgermeisterin werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen/Kolleginnen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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