Stichwahl in Neustrelitz

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Das Rathaus in Neustrelitz. Foto: Wikipedia

Wer wird Bürgermeister/in in Neustrelitz? Die Antwort gibt es am 2. Mai. Dann kommt es zur Stichwahl zwischen Amtsinhaber Andreas Grund (parteilos) und der Tourismusmanagerin Angelika Groh (parteilos).

Wie Wahlleiter Christian Butzki am Sonntagabend mitteilte, erhielten die beiden im ersten Wahlgang die meisten Stimmen. Nach dem vorläufigen Ergebnis kam Grund auf 40,1 Prozent, Groh auf 28,8 Prozent. Damit konnte niemand die absolute Mehrheit erzielen, es folgt die Stichwahl in zwei Wochen. Wer dann die meisten Stimmen erhält, ist für die nächsten sieben Jahre gewählt.

Zur Wahl am Sonntag waren rund 17.500 Wahlberechtigte aufgerufen, die Wahlbeteiligung lag bei etwa 40 Prozent. Die anderen beiden Bewerber waren Daniel Andrej Priebe (SPD, 18,1 Prozent) und Frank Herrmann (AfD, 11,1 Prozent).

An der Kommunalwahl konnten sich – und können sich am 2. Mai – bereits Jugendliche ab 16 Jahre beteiligen. In den Wahllokalen galten Corona-Vorschriften, ein Corona-Test war aber nicht notwendig. Rund ein Viertel der Wähler hatte bereits vor Sonntag per Briefwahl abgestimmt.

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Bürgermeister/in von Neustrelitz zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber/eine Amtsinhaberin zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/Hauptamtliche Bürgermeisterinnen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister/hauptamtliche Bürgermeisterin werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen/Kolleginnen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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