Im Notfall reine Briefwahlen

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Landtagswahl. Bürgermeisterwahlen. Um sicher zu gehen, dass trotz Corona-Pandemie auch gewählt werden kann, hat der Landtag jetzt das Wahlgesetz geändert. Im Notfall wären reine Briefwahlen möglich.

Der Landtag beschloss am Mittwoch eine hierfür erforderliche Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Hier geht’s zum Entwurf). Es soll sicherstellen, dass Wahlen auch unter massiven Kontaktbeschränkungen einer Pandemie abgehalten werden können. Das heißt: Die bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen können ausschließlich als Briefwahlen durchgeführt werden, falls es das Infektionsgeschehen erfordert. Demnach kann das Parlament „im Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ das Innenministerium beauftragen, per Rechtsverordnung besondere Wahlabläufe einzuleiten.

Die Fraktionen von SPD, CDU und Linke stimmten für das neue Gesetz, die AfD dagegen. Die Gesetzesänderung war im Vorjahr unter dem Eindruck der anhaltenden Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden.

Das neue Gesetz ermöglicht darüber hinaus die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten ohne reguläre Präsenzparteitage oder Mitgliederversammlungen, auch wenn dies von Satzungen abweicht. Für die Vorlage von Unterstützungsunterschriften können ebenso besondere Regelungen getroffen werden, um zur Wahl zugelassen zu werden. Für die Bundestagswahl ist eine entsprechende Wahlgesetzänderung bereits im Oktober beschlossen worden.

Am 26. September 2021 stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtags- und die Bundestagswahl an.

Extra

Der Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen und Kreise auch während einer Pandemie gewährleisten soll. Befristet bis Jahresende sollen u.a. Gemeindevertretungen ihre Sitzungen auch als Video- oder Hybridkonferenzen abhalten können. Damit soll z.B. Mitgliedern, die sich in Quarantäne befinden oder zu Risikogruppen gehören, die Teilnahme gewährleistet werden.

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