Der alte Bürgermeister ist auch der neue: Norbert Möller (SPD) hat die Stichwahl in Waren/Müritz gewonnen und sich gegen Toralf Schnur (FDP) durchgesetzt.
Der 61 Jahre alte Amtsinhaber holte 56,1 Prozent (4.054 Stimmen), Schnur (45) kam auf 43,9 Prozent (3.171 Stimmen). Mit diesem vorläufigen amtlichen Endergebnis wurde Möller, der seit 2013 die Stadtverwaltung führt, für weitere sieben Jahre im Amt bestätigt. 18.080 Bürgerinnen und Bürger waren zur Wahl aufgerufen. Die Beteiligung am Sonntag lag bei 40,4 Prozent. 7.312 Stimmen wurden abgegeben.
So sieht das Ergebnis im Detail aus
So kam es zur Stichwahl
Für Möller hatten im ersten Wahlgang 3096 Bürger und damit 38,5 Prozent der Wähler gestimmt. Für Schnur gaben 2274 Bürger ihre Stimmen ab, was 28,2 Prozent der Wähler und Platz zwei unter fünf Bewerbern bedeutete. Die Wahlbeteiligung am 13. September lag bei 45 Prozent.
Sitze in der Stadtvertretung
In der Stadtvertretung von Waren hat die CDU sechs Sitze, SPD und Linke je fünf und die FDP vier Mandate. Grüne und AfD haben je drei Abgeordnete und eine Bürgerinitiative hat zwei Sitze.
Hintergrund
Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?
Bürgermeister von Waren (Müritz) zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in seiner Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.
Unterschiede zeigen sich auch…
- … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
- … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
- Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.