Stichwahl in Waren

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Bei der Bürgermeisterwahl in Waren kommt es in zwei Wochen zu einer Stichwahl. Keiner der fünf Kandidaten konnte am Sonntag die absolute Mehrheit erzielen. Am 27. September stehen Amtsinhaber Norbert Möller (SPD) und Toralf Schnur (FDP) zur Wahl.

Wie Wahlleiterin Jacqueline Kleemann mitteilte, holte Möller am Sonntag 38,5 Prozent der Stimmen, Schnur 28,2 Prozent. Er lag damit knapp vor Christian Holz (CDU, 25,5 Prozent). Weit dahinter landeten die Einzelbewerber Thomas Splitt (5,4 Prozent) und Jörg Krüger (2,4 Prozent).

Von 18.120 Wahlberechtigten in Waren sind 8.158 zur Wahl gegangen. Wahlbeteiligung: 45 Prozent. Es gab 16 Wahllokale und 4 Briefwahllokale. Die Ergebnisse im Überblick:

Im Stadtparlament hat die CDU sechs Sitze, SPD und Linke je fünf und die FDP vier Mandate. Grüne und AfD werden durch je drei Abgeordnete vertreten und eine Bürgerinitiative durch zwei. Die SPD stellt seit 1994 den hauptamtlichen Bürgermeister in der Stadt.

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Bürgermeister von Waren (Müritz) zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in seiner Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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