Ganztägiges Lernen

Vom / Landtag, Politik

Die mittlerweile sechste Änderung des Schulgesetzes seit Gründung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern umfasst viele verschiedene Aspekte. Dass dabei innerhalb der rot-schwarzen Koalition einige Themen erst einen Tag vor der Landtagssitzung abgestimmt wurden, hat der NDR in einem lesenswerten Artikel aufgearbeitet. Hier findet ihr diesen zur Lektüre.  

Schaut man in den über 100 Seiten fassenden Antragstext, so finden sich viele Änderungsfelder. Angesichts einer vor wenigen Tagen erschienenen Langzeitstudie schauen wir bei den Ganztagsschulen etwas genauer hin.

Geregelt wird das ganztägige Lernen in §39 (Seite 22).
Mindestens drei Tage pro Woche müssen ergänzende Angebote zum Unterricht unterbreitet werden und die Beschäftigungsmöglichkeiten müssen eine pädagogische Einheit mit dem Schulangebot bilden – eigentlich sind übrigens fünf Betreuungstage die Regel. Mit der sechsten Änderung des Schulgesetzes wurden Regelungen gestrichen, die außerhalb der Kompetenz des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen. Gleichwohl wurde die Vorschrift mit einem neuen Oberbegriff versehen, um nun Grundschulen UND den Sekundarbereich I, also die Klassenstufen 7 bis 10, zu erfassen. Zusätzlich gehört zu dem Konzept ausdrücklich ein Mittagessen und die Schulmilch. Dabei entscheiden die Schulträger selbst, wie weit die Eltern an den Kosten beteiligt werden.

Grundsätzlich gilt, dass deutschlandweit etwa zwei Drittel aller Schulen auf einen Ganztagsbetrieb umgestellt haben. Vor dem Jahr 2000 boten dies nicht einmal 10% aller Träger an.
Die Arbeitsweise der Ganztagsschulen wird in einer seit 2005 laufenden Langzeitstudie untersucht. Da Ganztagsschulen meist ein freiwilliges und offenes Angebot machen, werden die Angebote sehr unterschiedlich angenommen: Bundesweit nehmen etwa 40% aller Schülerinnen und Schüler die Angebote wahr. Im bisherigen Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern wurde diese Freiwilligkeit in §39 (1) geregelt. Der neue Paragraph zielt nun auf eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen ab, um die Akzeptanz des ganztägigen Lernens zu steigern. Ziel ist es, die Ganztagsplätze im Bundesland um etwa 10.000 aufzustocken.

Klar kritisiert wird durch die Langzeitstudie die vielerorts einseitige Angebotsstruktur: Vor allem Medien- und Digitalisierungskurse werden zu wenig vorgehalten. Auch fehlt es vielerorts an gezielten Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Laut Deutschlandfunk konnten viele Träger keine qualitative Förderung realisieren:
„Und das ist das große Problem bis heute. Das, was sich viele erhoffen, eine gezielte kognitive Förderung, beim Lesen, bei Naturwissenschaften, bei Medienkompetenzen. Das sehen wir eben gerade nicht”.

Resultierend aus der Langzeitstudie ist jedoch klar festzuhalten: Ganztagsschulen mit ausreichend Anreizen zur Teilnahme und gezielten Förderstrukturen unterstützen nachweislich die Entwicklung der Kinder. Vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien profitieren hiervon maßgeblich.

Bereits seit 2004 wird die Umstellung zum ganztätigen Lernen professionell unterstützt. Klickt hier, um weitere Informationen zu erhalten.

Facebook