Der Bürgerbeauftragte

Vom / Landeskunde

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wahren, diese in sozialen Angelegenheiten beraten und insbesondere die Rechte von Bürgern mit Behinderungen schützten. Dies regelt unsere Landesverfassung in Artikel 36. Gemeinsam mit dem Petitionsrecht (Art. 10) soll so jedem das Recht gewährt werden, sich einzeln oder in der Gruppe mit Bitten oder Beschwerden an Behörden und die Volksvertretung im Landtag zu wenden. Grundsätzlich können sich dabei alle Einwohner unseres Bundeslandes an den Bürgerbeauftragten werden – auch Minderjährige, Betreute, Ausländer usw. Dabei entstehen keine Kosten.

Formal erfolgt dies über eine Petition, die Ideen, Bitten oder auch Beschwerden umfassen kann. Wichtig ist dabei folgendes: Ihr müsst begründen, dass ihr von einer Handlung der Landesregierung oder eines anderen Trägers der öffentlichen Verwaltung direkt betroffen seid.

Nachdem ihr eure Petition abgegeben habt, müsst ihr allerdings etwas Geduld mitbringen. Im Jahr 2018 gingen beim Bürgerbeauftragte 1.750 Petitionen ein – das sind fast fünf Stück pro Tag. Jede Petition wird dokumentiert und geprüft.

Der Bürgerbeauftragte kann für euch Informationen zugänglich machen und so die Entscheidungsgründe der Verwaltung erklären. Dabei haben der Bürgerbeauftragte und sein Team das Recht auf Akteneinsicht. Das heißt, dass sie eure Fälle direkt bei der öffentlichen Einrichtung prüfen können. In der Ausübung dieser Aufgaben ist er politisch frei und nur dem Gesetz unterworfen. Nicht helfen darf euch der Bürgerbeauftragte bei zivilrechtlichen Zwistigkeiten oder schon laufenden Strafverfahren bzw. begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Denn gemäß unserem Grundgesetz ist auch die Justiz von Einflussnahme freizuhalten.

Seit März 2012 ist Matthias Crone der Bürgerbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns. Doch er macht den Job nicht allein: Ihm zur Seite steht ein Team, in dem Experten die Themen untereinander aufgeteilt haben. Um einen Eindruck über die inhaltliche Breite der eingereichten Petitionen zu bekommen, empfehlen wir euch einen Blick in den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten.

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