E-Government 2022

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Am 01 Juli 2019 ging es los: Die Website www.mv-serviceportal.de des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ging online. Sie zielt auf eine Bündelung möglichst vieler Angebote der elektronischen Verwaltung (engl. E-Government) ab und setzt geltendes Bundesrecht um.

Was ist E-Government?
Jederzeit und von überall soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Sei es die Beantragung eines neuen Personalausweises oder die Verlängerung des Parkausweises im Anwohnerparken. Das MV-Serviceportal soll dabei „möglichst intuitiv bedienbar, nutzerfreundlich und barrierefrei” sein und führt mehrere bisher bestehende Portale in einer zentralen Plattform zusammen.
Da moderne E-Government-Portale mit personengebundenen Daten arbeiten, ist die Eröffnung eines eigenen Nutzerkontos meist zwingend notwendig.

Vor- und Nachteile
Immer und von überall – diese Flexibilität für den Bürger gilt als Kernargument für das E-Government. Basierend auf dem technischen Fortschritt verkürzt sich vor allem im ländlichen Raum der Aufwand für Behördengänge. Bei den Behörden setzt sich zugleich das papierlose Büro durch und Prozesse werden standardisiert. Oftmals wird behördenseitig auch mit Kostenersparnissen argumentiert, da durch die reduzierten Abläufe weniger Personal benötigt wird. Eine Amortisierung der Investitionskosten zur Einführung des E-Government durch eingesparte Personalkosten wird in unterschiedlichen Quellen zwischen vier und zehn Jahren angesetzt.
Jedoch werden auch Nachteile des E-Gouvernements diskutiert. Allem voran steht die Frage des Datenschutzes. Bereits 2013 kritisierte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhebliche Defizite in der Verschlüsselung, die auch mit der Einführung von De-Mails nur bedingt gelöst wurden. Gleichzeitig fällt der persönliche Kontakt zur Verwaltung weg, womit die Klärung strittiger oder unklarer Themen „auf dem kurzen Weg“ zumindest erschwert wird. Mit Blick auf technisch weniger versierte Bevölkerungsgruppen wird zusätzlich angemerkt, dass E-Government nicht für alle eine gleichermaßen effiziente Erleichterung darstellt.

Bis wann wird das E-Government eingeführt?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bis Ende 2022 Verwaltungsdienstleistungen digital, nutzerfreundlich und optimiert über Verwaltungsportale anzubieten sind. Geregelt wird dies durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen.

Was ist die Grundlage?
Die verpflichtende Einführung des E-Government basiert auf dem im August 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Die Evaluation könnt ihr hier einsehen.

Was leistet das MV-Portal jetzt schon? Was soll noch kommen?
Aktuell bietet das Portal www.mv-serviceportal.de etwa 380 digitale Verwaltungsleistungen im Land an und in 43 Kommunen können bereits personengebundene Urkunden online beantragt und bezahlt werden. Somit ist das neue Portal aktuell nur für einen Teil des Bundeslandes nutzbar. Minister Pegel setzt jedoch klare Ziele: „Wir haben mit dem Portal ein Haus gebaut und die ersten Bewohner haben bereits einen Tisch und ein paar Stühle hineingestellt. Damit das Haus weiter möbliert wird, gehen Mitarbeiter des Ministeriums gezielt auf die Behörden im Land zu und bieten tatkräftige Unterstützung an“.

Bis Ende 2022 sollen über 600 stark nachgefragte Verwaltungsdienstleistungen digital aufrufbar sein.

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