Wieviel Geld verdienen die Abgeordneten in den Parlamenten eigentlich?

Vom / Demokratie, Politik

Zuerst einmal grundsätzlich: Dass Parlamentsangehörige Geld für ihre Tätigkeit bekommen, hat zahlreiche Gründe.

  1. Das kann man kurz machen: Jeder, der eine Vollzeittätigkeit ausübt, muss davon leben können. Die Abgeordnetendiäten dienen dem Lebensunterhalt.
  2. Damit ist allerdings noch mehr verbunden, als man auf den ersten Blick sieht.
  3. So soll jeder Bürger, unabhängig von seinem finanziellen Vermögen, die Möglichkeit haben, sich ins Parlament wählen zu lassen. Dadurch wird auch erreicht, dass möglichst viele verschiedene Berufsstände und entsprechende Perspektiven im Parlament vertreten sind.
  4. Ein ausreichendes Einkommen aus der Tätigkeit als Abgeordneter macht die Tätigkeit im Parlament zusätzlich attraktiv. Es kann schließlich nicht gewollt sein, dass nur diejenigen im Parlament arbeiten, die sonst keinen Job bzw. kaum Verdienst haben.
  5. Ohne eigenes Einkommen aus der Tätigkeit geriete der Abgeordneter außerdem leicht in Abhängigkeiten, z.B. von Lobbyisten und anderen Interessenvertretern.
  6. Außerdem soll durch die Höhe des Betrags die besondere Verantwortung und Belastung der Arbeit abgebildet werden.
  7. Schließlich haben Abgeordnete sehr lange Arbeitszeiten, im Parlament und im Wahlkreis. Denn das Aufgabenspektrum eines Abgeordneten eines Landtages oder des Bundestages umfasst deutlich mehr als das, was man öffentlich so sieht.
  8. Hinter den Kulissen der öffentlich wahrgenommenen Debatten, also außerhalb des Plenarsaals, arbeiten die Abgeordneten in Ausschüssen, Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen, um Themen, die im Bundestag, den Landtagen oder sogar im europäischen Parlament diskutiert und verabschiedet werden sollen, zu planen und vorzubereiten. Diese Sitzungen müssen außerdem vorbereitet werden, indem Unterlagen gelesen, mit Kollegen besprochen, Änderungen diskutiert und ggf. eingereicht werden.
  9. Zusätzlich dazu müssen sie an Sitzungen von Gremien teilnehmen, sich mit Vertretern der Presse, von Behörden, anderen Interessengruppen oder mit Besuchergruppen treffen und austauschen.
  10. Doch auch damit ist der Job noch nicht abgebildet. Neben der direkten Arbeit im Parlament und den Ausschüssen existiert auch noch der Teil, der im eigenen Wahlkreis stattfindet. Abgeordnete nehmen an Veranstaltungen teil, kümmern sich um lokale Angelegenheiten und veranstalten Bürgersprechstunden, um einen Überblick über die Themen zu bekommen, die für ihre potenziellen Wähler und Wählerinnen von Belang sind. Die Zeit für diese Arbeit müssen die Abgeordneten neben den Sitzungs- und Ausschusswochen in den Parlamenten finden.
  11. Da obendrein auch noch Parteiveranstaltungen auf dem Programm stehen, ist der Terminkalender eines Bundestags- oder Landtagsabgeordneten in der Regel prall gefüllt. Es erscheint also nicht als Wunder, dass viele Abgeordnete von einer 7-Tage-Woche und einer Wochenarbeitszeit zwischen 60 und 100 Stunden berichten.

Aber nun mal zur Höhe: Das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten, das offiziell als Abgeordnetenentschädigung bezeichnet wird, beläuft sich seit dem 1. Juli 2018 auf 9.780,28 € (brutto) pro Monat. Die Höhe orientiert sich am Gehalt eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes und wird jedes Jahr an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland angepasst.

Die Entschädigungen von Landtagsabgeordneten unterscheiden sich je nach Bundesland. Für Mecklenburg-Vorpommern liegt der Betrag seit Januar 2019 bei einer Grundentschädigung in Höhe von 6.095,12 €. Hier gibt es eine Richtgröße für die Höhe der Diäten. Die Abgeordneten haben entschieden, sich bei der Höhe an der Besoldung von Richtern (Besoldungsgruppe R2, 40 Jahre, zwei Kinder) zu orientieren. In MV bekommt ein Landtagsabgeordneter also in etwa so viel wie ein Schulleiter.

Für Abgeordnete des Europaparlaments variiert die Vergütung ebenfalls je nach Herkunftsland. Die Entlohnung der deutschen Abgeordneten ist deckungsgleich mit dem Betrag der Bundestagsmitglieder.

Die erhaltenen Einkommen der verschiedenen Abgeordneten müssen, genau wie Lohn oder Gehalt eines jeden Arbeitnehmers, versteuert werden. Sozialabgaben werden ebenfalls geleistet, wie Beamte erhalten sie aber auch Beihilfe für Kranken- und Pflegeversicherung. Auch nach dem Ausscheiden aus der Tätigkeit als Parlamentarier erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung. Diese sind das Übergangsgeld und die sogenannte Altersentschädigung. Diese sollen die Lücke schließen, die für Abgeordnete dadurch entstehen, dass sie im Parlament tätig waren und dadurch auf eine Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten mussten. Der Erhalt und die Höhe dieser weiteren Entschädigungszahlungen sind allerdings an weitere Regularien geknüpft.

Neben den Abgeordnetenentschädigungen erhalten alle Parlamentarier monatlich eine steuerfreie Aufwandspauschale. Durch diese Summe sollen parlamentsnahe Zweitwohnungen, Fahrtkosten und andere Aufwendungen finanziert werden, die durch das Mandat entstehen. Eine Aufwandsprüfung erfolgt dabei allerdings nicht. Für einen Bundestagsabgeordneten beträgt diese Pauschale aktuell 4.318,38 €, ein Landtagsabgeordneter aus Mecklenburg-Vorpommern erhält 1.560,72 € und den europäischen Abgeordneten stehen rund 4.416 € zu. Die unterschiedlichen Beträge zwischen den Ebenen lassen sich dabei durch unterschiedliche Reisekosten und Lebenshaltungskosten erklären.

Darüber hinaus werden den Abgeordneten ausgestattete Büros zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Tätigkeit effektiv ausüben können. Um diese Büros auch betreiben zu können, erhalten die Mandatsträger Amtsausstattung, die Geld- und Sachleistungen für Mitarbeiter, Reisekosten und Büromiete umfasst. Für die Nutzung der dafür vorgesehenen Budgets müssen allerdings Belege eingereicht werden.

Die Büros bzw. Mitarbeiter der Abgeordneten haben mehrere Funktionen. Zum einen sind sie sozusagen die Vertretungen der Abgeordneten vor Ort im Wahlkreis, denn dorthin können sich Bürger wenden, auch wenn der Abgeordnete nicht im Wahlkreis ist. Zum anderen unterstützen die Mitarbeiter die Abgeordneten bei ihren Aufgaben im Parlament, denn sie sollen ja nicht nur Gesetze und Initiativen erarbeiten, beraten und beschließen, sondern auch die Regierung kontrollieren.

Die Abgeordneten dürfen im Rahmen von Nebentätigkeiten zusätzlich Geld verdienen. Ab einem Extra-Einkommen von monatlich 1.000 € oder jährlich 10.000 € sind diese Einkünfte meldepflichtig. Die gemeldeten Nebeneinkünfte werden zur Information ebenfalls veröffentlicht.

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