Funkmasten braucht das Land

Vom / Landtag

Erneut befasst sich der Landtag heute mit dem Mobilfunknetz in Mecklenburg-Vorpommern. Bereits im Januar 2019 definierte dieser die landesweite Mobilfunkabdeckung als grundlegenden Aspekt der Daseinsvorsorge und erhöhte somit den Handlungsdruck: Wo der Markt keine Versorgung sicherstellen kann, muss der Staat nachhelfen.

An diesem Punkt setzt ein neuer Antrag der Rot / Schwarzen Koalition an. Die Landesregierung soll ein Landesprogramm zur Mobilfunkförderung auflegen, welches die Aufstellung von Funkmasten in unterversorgten Gebieten unterstützt. Das geplante Finanzierungsvolumen liegt bei etwa 50Mio.€.  

Die Organisation des Ausbaus wird dabei auf breite Füße gestellt: Von Gemeinden, über Ämter und Landkreise, bis hin zu Zweckverbänden soll das Feld der möglichen Antragsteller sehr weit aufgestellt sein. Die Co-Finanzierung, also der Eigenanteil der Antragssteller, liegt in der Regel bei 20%.

Der Antrag gibt dabei ein hohes Tempo vor: Die Landesregierung wird verpflichtet, bis Juni 2019 einen ersten Sachstandsbericht vorzulegen. Neben Planungen zum neuen Landesprogramm soll dieser Informationen zur Umsetzung bereits beschlossener Anträge umfassen.

Inhaltlich orientiert sich die Linie der Regierungskoalition unter anderen am Bundesland Sachsen-Anhalt, welches beispielsweise im nationalen Roaming klare Forderungen aufstellt.

Alternativvorschläge, wie das Aufstellen klassischer Telefonzellen, erwiesen sich in der nahen Vergangenheit als Aprilscherz.

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