Wer darf wählen?

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Um am 26. Mai wählen zu können, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Ihr seid Deutsche oder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder aber Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

2. Euer Hauptwohnsitz befindet sich zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet.

3. Ihr wurdet nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Bisher galt dies für strafrechtlich verurteilte und Menschen unter vollständiger Betreuung. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einem neuen Beschluss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern wurde dies in Teilen aufgehoben.

4. Ihr müsst im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein vorlegen. Dieser wird euch spätestens 22 Tage vor der Wahl zugeschickt.

Unterschiede gibt es bei dem zulässigen Wahlalter: Zur Kommunalwahl können bereits 16- und 17-Jährige teilnehmen – Die Europawahl ist erst ab 18 möglich.

Weitere Infos zu den Kommunal- und Europawahlen findet ihr hier in unserer neuen Broschüre.

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