Keine Diskriminierung beim Wählen

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Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 29. Januar entschieden, dass der Ausschluss von Menschen, die in allen ihren Angelegenheiten betreut werden, und Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, verfassungswidrig ist. Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

Insgesamt drei Anträge der aktuellen Landtagssitzung befassen sich mit dem Urteil bzw. dessen Umsetzung im Landes- und Kommunalwahlgesetz. Denn dieses Gesetz sieht in § 5 vor: „Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,

2. eine Person, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis der Betreuung die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.“ Damit ist das Gesetz vom Urteil des BVG betroffen, weil es die vom BVG als verfassungswidrig erklärte Formulierung ebenso enthält wie das Bundeswahlgesetz, das Gegenstand des Gerichtsverfahrens war.

Den Fraktionen CDU und SPD sowie Freie Wähler/BMV ist es wichtig, das Wahlrecht so rechtzeitig vor den Kommunalwahlen zu ändern, dass die Neuregelung schon am 26. Mai gültig ist und in allen Angelegenheiten Betreute an den Kommunalwahlen teilnahmen können. Links: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/43498/drittes_gesetz_zur_aenderung_des_landes_und_kommunalwahlgesetzes_mecklenburg_vorpommern.pdf und http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/43507/wahlrecht_neu_regeln_benachteiligung_von_behinderten_beenden.pdf

Die Fraktion die Linke geht noch einen Schritt weiter und fordert, dass grundsätzlich rechtliche Hindernisse für die Ausübung des Wahlrechts durch Behinderte und psychisch Kranke abgebaut werden. Sie nimmt dabei nicht nur Bezug auf das Verfassungsgerichtsurteil, sondern auch auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Letztere schreibt vor, dass die Menschenrechte aller Behinderten zu fördern und zu unterstützen sind. Und dazu gehört selbstverständlich auch das Wahlrecht. Zu diesem Zweck fordert DIE LINKE barrierefreie und mobile Wahllokale. Link: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/43516/demokratie_barrierefreier_machen.pdf

Wer die Landtagsdebatte zum Thema verfolgen möchte, kann das heute voraussichtlich ab 12:25 (laut Zeitplan der Landtagssitzung) unter https://www.landtag-mv.de/aktuelles.html

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