Was Sie über die Wahlen wissen müssen!

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1. Wann wird in diesem Jahr gewählt?

Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 26. Mai finden in Mecklenburg-Vorpommern die Kommunalwahlen und die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in dieser Broschüre. Ein Thema auf jeder Seite.

2. Was sind Europawahlen?

Alle fünf Jahre ist Europawahl. Genauer gesagt: Es werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg gewählt, und zwar getrennt für jeden EU-Mitgliedsstaat. Der Wahltermin kann unterschiedlich sein. In den Niederlanden z. B. wird am Donnerstag abgestimmt, in Irland am Freitag, in Deutschland am Sonntag. Seit 1979 wird das EU-Parlament direkt gewählt.

Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union beschließt das Europäische Parlament die Gesetze der EU und bewilligt den Haushalt. Das Parlament entscheidet über internationale Abkommen, kontrolliert EU-Rat und EU-Kommission.

3. Was sind Kommunalwahlen?

Am 26. Mai werden die kommunalen Volksvertreter gewählt. Mitglieder der Gemeinde- und Stadtvertretungen sowie der Kreistage in Mecklenburg-Vorpommern. Abgestimmt wird in knapp 750 Orten landesweit, gut 8000 Sitze sind bis 2024 zu vergeben. Hinzu kommen die ehrenamtlichen Bürgermeister/innen. Auch die werden am Wahlsonntag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

4. Wofür sind Gemeindevertreter zuständig?

Wo und wann darf gebaut werden? Gibt es genug Kita-Plätze? Welche Straße wird saniert? Um diese Fragen kümmert sich die Gemeinde- oder Stadtvertretung. Sie ist das höchste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Selbst ist also die Gemeinde, das garantiert schon das Grundgesetz.

In ihrer Sitzung entscheiden Gemeinde- oder Stadtvertreter/innen über Empfehlungen der Ausschüsse und Vorlagen der Verwaltung. Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Wer bei sich im Ort mal zugucken möchte: Gemeinde- oder Stadtvertretungen tagen öffentlich.

5. Wofür sind Kreistage zuständig?

Bis auf Rostock und Schwerin gehören alle Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zu je einem Landkreis. Sechs Kreise gibt es insgesamt, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Jeder von ihnen hat einen eigenen Kreistag. Dieser entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie den Nahverkehr, die Abfallbeseitigung oder die Zulassung von Autos. Über Aufgaben also, die Städte und Gemeinden allein nicht umsetzen können. Die Beschlüsse führt der Landrat/die Landrätin aus.

Kreistage werden – wie Gemeinde- oder Stadtvertretungen – alle fünf Jahre gewählt.

6. Welche Aufgaben haben ehrenamtliche Bürgermeister?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es fast 700 ehrenamtliche Bürgermeister. Diese werden direkt gewählt, die Amtszeit ist an die Wahlperiode der Gemeinde- oder Stadtvertretung gebunden, sie dauert also fünf Jahre. Ehrenamtliche Bürgermeister vertreten ihren Ort nach außen und sind Ansprechpartner für die Bürger.

Sie leiten Stadt- oder Gemeindevertretungen, planen Projekte und entscheiden mit, ob ein Jugendzentrum renoviert oder Geld für neue Straßenbeleuchtung ausgegeben wird. Für ihr Engagement erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, zum Beispiel 420 Euro monatlich in Orten mit weniger als 500 Einwohnern.

7. Was sind hauptamtliche Bürgermeister?

Große Städte haben hauptamtliche Bürgermeister, in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg z.B. heißen sie Oberbürgermeister. Im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Bürgermeistern haben sie aber keinen Sitz in der Stadtvertretung. Sie arbeiten hauptberuflich, leiten die Verwaltung, bereiten Beschlüsse vor und führen Aufträge der Stadtvertretung aus. Ihre Amtszeit beträgt sieben bis neun Jahre. Einen einheitlichen Wahltag gibt es nicht. In Rostock steht die OB-Wahl ebenfalls am 26. Mai an.

8. Wer darf wählen?

In Mecklenburg-Vorpommern sind gut 1,3 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Für beide Wahlen gilt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger, die seit mindestens 37 Tagen einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben oder sich gewöhnlich dort aufhalten, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. einen Wahlschein erhalten haben. Unterschiede gibt es beim Wahlalter: Bei der Kommunalwahl dürfen auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Für die Europawahl beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

9. Wie werde ich benachrichtigt?

Rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit Angaben zum Wahltermin, dem zuständigen Wahllokal und zur Barrierefreiheit der Wahlräume. Außerdem enthält die Benachrichtigung ein Formular, mit dem man einen Wahlschein – zum Beispiel für die Briefwahl – anfordern kann. Wer bis zum 4. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis steht.

10. Wie funktioniert die Briefwahl?

Sie mochten wählen, sind am Wahltag aber verhindert? Kein Problem. Sie können Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Den dafür benötigten Wahlschein kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beantragen. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen können aber auch formlos – zum Teil auch online – angefordert werden. Wer den Antrag selbst abgibt, kann die Briefwahl gleich vor Ort ausüben. Bei schriftlichen Anträgen werden die Unterlagen nach Hause geschickt. Damit sie rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommen, sollten sie spätestens am 3. Werktag vor der Wahl zurückgeschickt werden.

11. Wie viele Kreuze darf ich machen?

Bei der Kommunalwahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Diese können einem Bewerber oder einer Bewerberin gegeben (“kumulieren”) oder auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (“panaschieren”). Es ist auch möglich, nur ein oder zwei Kreuze zu setzen. Bei der Wahl der Bürgermeister/ innen ist das anders. Hier hat jede Wählerin/jeder Wähler nur eine Stimme. Ebenso bei der Europawahl. Die Stimme fürs EU-Parlament wird aber keinem einzelnen Bewerber, sondern der Kandidatenliste einer Partei gegeben.

12. Ist meine Stimme überhaupt wichtig?

Und ob! Wahlen sind die direkteste Form, sich am politischen Geschehen zu beteiligen – und ein wesentlicher Bestandteil von Demokratie. Wer wählt, bestimmt mit, wer politische Entscheidungen trifft – zu Hause wie in Europa.
Vor fünf Jahren lag die Wahlbeteiligung zur Kommunalwahl bei 46,3 Prozent, zur Europawahl bei 46,8 Prozent. Wie entscheidend Stimmen sein
können, zeigt ein Wahlkreis in Vorpommern: Hier gaben zur Landtagswahl 2016 fünf Stimmen den Ausschlag für die Siegerin des Direktmandats.

13. Wer darf zur Wahl antreten?

Zu den Wahlen antreten kann sowohl jeder Deutsche als auch jeder andere EU-Bürger, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht oder Ausüben öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Für Kandidaten der Europawahl gilt zusätzlich: Sie müssen auf einer Bundes- oder Landesliste von Parteien oder politischen Vereinigungen stehen.

14. Wofür ist die Europäische Union zuständig?

Jeder von uns hat Europa in der Geldbörse. Den Euro. Währungspolitik ist eine Aufgabe, für die die EU zuständig ist. Gleiches gilt für Außenhandelspolitik, Zollunion, Wettbewerbsrecht. Daneben gibt es Zuständigkeiten, die sich EU und Mitgliedsstaaten teilen. Zum Beispiel beim Verbraucherschutz, bei Umwelt und Landwirtschaft. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die EU wird erst dann tätig, wenn die Mitgliedsstaaten die Aufgaben nicht ausreichend regeln können.

15. Wofür ist die Europäische Union nicht zuständig?

Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Kultur, Bildung, Sport und Katastrophenschutz. Hier kann die EU die Mitgliedsstaaten zwar unterstützen – etwa, indem sie Förderprogramme auflegt, koordinierende Aufgaben übernimmt oder ergänzende Maßnahmen ergreift. Konkrete gesetzliche Vorgaben zu machen, steht ihr aber nicht zu.

16. Wie profitiert MV von der Europäischen Union?

Freier Handel und Geldfluss, EU-weite Aufträge, arbeiten wo und reisen wohin man möchte – das sind Grundfreiheiten der Europäischen Union, die auch für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern gelten. In unserem Alltag spiegeln sich Entscheidungen der EU beispielsweise auch bei Garantien für Elektrogeräte, Handygebühren im Ausland und der Kennzeichnung von Lebensmitteln wider. Nicht zuletzt profitiert MV finanziell von der EU. In der aktuellen Förderperiode – sie reicht von 2014 bis 2020 – stellt sie dem Land insgesamt rund 2,29 Milliarden Euro zur Verfügung.

17. Wie viele Abgeordnete kommen aus Deutschland?

Deutschland ist mit 96 Abgeordneten im EU-Parlament vertreten. Maßgeblich für die Anzahl der Sitze sind die Einwohnerzahlen der Mitgliedsstaaten. Zum Vergleich: Das Land mit den wenigsten Sitzen ist Malta (sechs Vertreter). Die Interessen von MV werden derzeit von sechs Abgeordneten vertreten. Insgesamt gibt es 751 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Nach der Europawahl wird sich diese Zahl vermutlich auf 705 verringern. Grund ist der angestrebte EU-Austritt Großbritanniens. An der Anzahl der Abgeordneten aus Deutschland wird sich dadurch nichts ändern.

18. Wie kommen Kandidaten ins EU-Parlament?

Das variiert in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland erstellen Parteien und politische Vereinigungen Landes- oder Bundeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten. Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber stellen sich vorher auf einem Parteitag in einem demokratischen Auswahlverfahren einer geheimen Wahl. Je nach Stimmenanteil erhält eine Partei eine entsprechende Anzahl an Sitzen im EU-Parlament.

19. Was ist die Juniorwahl?

Kurz gesagt: Demokratie zum Üben. Die Juniorwahl gibt es seit 1999 und wird in Begleitung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen angeboten. Das Projekt bringt die Wahlen 2019 in die Schule und zeigt wirklichkeitsnah, wie eine Abstimmung abläuft – vom Wählerverzeichnis bis zum Urnengang. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel machten bei der Bundestagswahl 2017 mehr als 120 Schulen mit. Infos: juniorwahl.de

20. Wie kann ich mich weiter informieren?

Hier auf politik-mv.de gibt es fortlaufend Informationen und Hintergründe zur Kommunalwahl. Und wer vor der Europawahl herausfinden mochte, welche Partei am besten zu einem passt, der kann den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung befragen. Online auf bpb.de. Oder bei der LpB vor Ort. Der Demokratiebus ist mit dem „analogen“ Wahl-O-Mat auf Achse. Alle Termine: www.demokratiebus.de.

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