Landtag: Kleine Anfrage

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Die Kleine Anfrage ist ein Instrument der Kontrollfunktion des Landtags gegenüber der Landesregierung. Jede(r) Abgeordnete darf der Regierung Fragen zu ihrem Verantwortungsbereich stellen.

Kleine Anfragen sind schriftlich zu stellen. Sie dürfen nicht mehr als zehn Fragen mit jeweils drei Unterfragen und eine kurze Begründung der Fragen enthalten. Nach Eingang der Kleinen Anfragen hat die Landesregierung zehn Werktage Zeit, die Fragen zu beantworten. Hält sie die Frist nicht ein, steht die Kleine Anfrage auf Verlangen des Fragestellers auf der Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung und muss dort beantwortet werden. Außerdem darf der Fragesteller mündlich zusätzliche Fragen zum Thema stellen.

Kleine Anfragen dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen, und müssen so formuliert sein, dass sie von der Landesregierung in kurzer Form beantwortet werden können.

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