100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland

Vom / Fundstücke, Politik

Am 19. Januar 1919 durften Frauen in Deutschland erstmals bei einer reichsweiten Wahl wählen und gewählt werden.

Der Rat der Volksbeauftragten beschloss am 12. November 1918 den „Aufruf an das Deutsche Volk“, der „mit Gesetzeskraft“ u.a. das aktive und passive Wahlrecht aller Frauen und Männer die mindestens 25 Jahre alt waren in allgemeinen, gleichen freien und geheimen Wahlen. Dieses Reichswahlrecht trat am 30. November 1918 in Kraft und wurde erstmals am 5. Januar 1919 zur Badischen Nationalversammlung, am 12. Januar 1919 zur Nationalversammlung in Württemberg und schließlich am 19. Januar 1919 zur Deutschen Nationalversammlung angewendet.

Die Wahlbeteiligung am 19. Januar war sehr hoch, trotz langer Warteschlangen vor den Wahllokalen hatten 82,3 Prozent der wahlberechtigten Frauen und 82,4 Prozent der Männer abgestimmt. Schließlich wurden von den 300 kandidierenden Frauen 37 in die Deutsche Nationalversammlung gewählt und stellten damit einen Anteil von knapp neun Prozent der Parlamentarier in der Versammlung.

Die erste Rednerin in der Deutschen Nationalversammlung war Marie Juchacz (SPD). Sie stellte zunächst klar, dass die Frauen der Regierung für das Frauenwahlrecht nicht im eigentlichen Dank schuldeten, nur in der Hinsicht, dass sie ihnen gegeben hatte, „was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist“. Sie sprach besondere „Frauenaufgaben“ der Parlamentarierinnen in der Sozialpolitik an.

Politikerinnen erlebten widersprüchliche Anforderungen: Galten sie als fachlich kompetent, wurde lobend erwähnt, sie stünden „ihren Mann“. Setzten sie sich für „Frauenthemen“ ein, galten sie als weiblich und unpolitisch.

Aktuell hat Ruanda den höchsten Frauenanteil im Nationalparlament, und zwar 61,3 Prozent. Das europäische Land mit dem höchsten Frauenanteil ist Schweden mit 43,6 Prozent. Deutschland liegt mit seinem Anteil von 30,7 Prozent international auf dem 45. Platz.

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