Die Förderung von Kindern in Kitas und Tagespflege erfüllt einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Bildung und Erziehung sind entscheidende Grundlagen für die erfolgreiche Bewältigung weiterer Bildungsverläufe und sollen die Kinder befähigen, ein Leben lang zu lernen.
Betreuungsquoten
In Mecklenburg-Vorpommern – wie überall in Ostdeutschland – sind die Betreuungsquoten, d.h. der Anteil der Kinder, die außerhalb der Familie betreut werden, seit Langem vergleichsweise hoch. Im Jahr 2017 gingen 56 Prozent, also mehr als die Hälfte, der Kinder, die jünger als drei Jahre waren, in die Krippe. Die Betreuungsquote der Kinder zwischen drei und sechs Jahren (Kindergarten) lag bei 95,2 Prozent.
Der Anteil der unter einjährigen, die betreut werden, beträgt lediglich drei Prozent; von den einjährigen sind es bereits 59 Prozent und 75 Prozent der zweijährigen gehen in die Krippe oder zur Tagespflege.
Betreuungszeiten
Die hohen Betreuungsquoten deuten darauf hin, dass ein großer Anteil der Eltern nach der Geburt der Kinder relativ schnell wieder anfangen zu arbeiten. In ganz Ostdeutschland ist dies traditionell häufiger der Fall als in den westdeutschen Bundesländern. Das spiegelt sich auch in den Betreuungszeiten wider. Im Krippenalter werden 75 Prozent der Kinder 45 Stunden oder mehr in der Woche betreut, im Kindergarten 72 Prozent.
Personalschlüssel
Der Personalschlüssel gibt an, um wie viele Kinder sich eine Erzieherin oder ein Erzieher kümmern. In der Krippe waren es 2017 durchschnittlich 6,0 Kinder, die von einer Person betreut wurden. Im Kindergarten kamen im Durchschnitt 13,4 Kinder auf eine Fachkraft. Der Bundesdurchschnitt liegt im Krippenbereich bei 4,8 Kindern und bei den drei- bis sechsjährigen bei 9,1 Kindern pro Pädagogin bzw. Pädagoge.
Personal
Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) legt fest: „Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen erfolgen grundsätzlich durch Fachkräfte.“ Das heißt, dass Erzieherinnen und Erzieher in Kitas einen entsprechenden Abschluss besitzen müssen, um eigenverantwortlich mit Kindern arbeiten zu dürfen.
So haben 90 Prozent der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen eine klassische Fachschulausbildung, vier Prozent einen Hochschulabschluss und weitere zwei Prozent eine Berufsfachschule absolviert. Es bleiben noch vier Prozent, die entweder einen anderen pädagogischen Abschluss haben, in Ausbildung oder ohne Abschluss sind.
Regierungspläne
Mecklenburg-Vorpommern will sich auf den Weg zur beitragsfreien Kita machen: Bis zum 1. Januar 2020 sollen die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Hort sowie entsprechende Tagespflegeangebote komplett abgeschafft werden.
Seit Anfang des Jahres greift bereits die Elternentlastung für Kita und Tagespflege. Ab Januar 2018 wurden die Elternbeiträge für die Kita mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss des Landes um bis zu 50 Euro zusätzlich pro Monat reduziert. Das gilt auch, wenn das Kind bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird.
In der Kabinettsitzung vom 12. Juni 2018 legte die Landesregierung einen weiteren Zwischenschritt fest: Ab dem 1. Januar 2019 soll die sogenannte Geschwisterkindregelung in Kraft treten: Eltern zahlen dann nur noch für maximal ein Kind einen Kita-Beitrag. Ab dem zweiten Kita-Kind ist der Besuch der Kita oder bei einer Tagespflegeperson schon dann kostenfrei. Außerdem soll der Grundsatz gelten „einmal beitragsfrei, immer beitragsfrei“ Dies bedeutet, dass für Eltern das nachrückende Kind nicht wieder beitragspflichtig wird, wenn das älteste Kind im Sommer 2019 aus der Kindertagesförderung ausscheidet.
Im dritten Schritt wird 2020 die Kinderbetreuung in Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort komplett beitragsfrei.