Der Bundesrat

Der Bundesrat ist das wichtigste Organ des bundesdeutschen Föderalismus. Er sorgt dafür, dass es trotz der Aufgabenverteilung nicht zu einem unauflöslichen Gegensatz zwischen dem Gesamtstaat und den Gliedstaaten kommt.

Alle Bundesgesetze werden im Bundesrat debattiert, de facto bedarf die Hälfte der Gesetze sogar seiner Zustimmung. Damit besitzen die Länder gegenüber dem Bundestag eine bedeutende Kontrollfunktion. Wenn die Bundestags-Opposition im Bundesrat die Mehrheit hat, nutzt sie dies gegebenenfalls auch parteipolitisch, um Bundesgesetze zu stoppen und Änderungen vorzuschlagen. Zumeist wird in langwierigen Verhandlungen ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss gefunden.

Die 16 Bundesländer entsenden je nach ihrer Bevölkerungszahl drei bis sechs Mitglieder in den Bundesrat. Dabei handelt es sich um die Ministerpräsidenten und weitere Fachminister. In die 16 Fachausschüsse, die die Bundesratssitzungen vorbereiten, werden jeweils Ministerialbeamte delegiert. Zum Bundesratspräsidenten wird jährlich einer der Ministerpräsidenten gewählt. Die Präsidentschaft wechselt dabei zwischen den Ländern in der Reihenfolge der Bevölkerungsgröße.