Der Begriff „Föderalismus“ leitet sich von dem lateinischen Wort „foedus“ (Vertrag, Bündnis) ab. Föderalismus kennzeichnet die Bildung eines Bundesstaates, der sich aus mehreren Gliedstaaten (Bundesländern) zusammensetzt, die ihre eigene Staatsqualität behalten. Der Bundesstaat ist für die Dinge zuständig, die im Interesse der Bevölkerung einheitlich geordnet werden sollen. Andere Angelegenheiten regeln die Gliedstaaten selbst. Dieses Grundprinzip kann laut Grundgesetz Artikel 79 nicht geändert werden.
Der kooperative Föderalismus bezeichnet die politische Praxis zwischen dem Bund und den Gliedstaaten, sich bei ihren Aufgaben gegenseitig zu unterstützen, Absprachen zu treffen und in der Regel gemeinsam zu entscheiden.
Da Bund und Länder bei bestimmten Themen unterschiedliche Ziele und Interessen verfolgen, sind oft schwierige und für Außenstehende schwer verständliche Verhandlungen nötig, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Das zeigte sich etwa bei den Reformen im Gesundheitswesen, bei der Renten- und Pflegeversicherung, beim Steuerrecht oder bei der Deregulierung im Bereich von Wirtschaft und Arbeit.
Ziel einer Reform des föderalen Systems in Deutschland war beziehungsweise ist es, die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder klarer zu ordnen, politische Entscheidungen transparenter zu machen, die Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen und die Handlungsfähigkeit des Staates zu verbessern. Am 1. September 2006 trat die erste Stufe der Reform in Kraft, die die Zuständigkeiten der Länder stärken sollte. Sie hat bislang aber noch wenig nachhaltigen Erfolg gezeigt.