Direktwahl der Bürgermeister und Landräte

Vom / Landeskunde, Politik

Die Einführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte wurde im Jahr 2000 vom Landtag beschlossen. Zuvor wurden diese durch die Gemeindevertretungen beziehungsweise Kreistage gewählt. Man erhoffte sich, die Bürger würden dadurch stärker zur politischen Teilhabe animiert und sich stärker mit ihrer Stadt identifizieren. Außerdem sollte der Einfluss der Parteipolitik in der Kommunalpolitik geschwächt werden.

Eine Bilanz der bisherigen Direktwahlen fällt eher ernüchternd aus. Entgegen den Erwartungen ist das Interesse der Wähler an den Wahlen meist nur gering ausgeprägt. Problematisch ist zudem, dass Stadtvertretungen und direkt gewählte Bürgermeister häufiger um Kompetenzen streiten, weil sich beide Seiten als demokratisch legitimiert ansehen. Dies hat mancherorts dazu geführt, dass politische Entscheidungen blockiert wurden. Das fehlende Recht der Kommunalparlamente, die Verwaltungschefs zu wählen und abzuwählen, erschwert in der Praxis in den Vertretungen auch die Suche nach Kompromissen. Einige Bundesländer haben deshalb die kommunalen Direktwahlen ganz oder teilweise wieder abgeschafft.

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