
Am Dienstag startet der Landtag in die neue Legislaturperiode: Die Abgeordneten treffen sich um 14 Uhr im Plenarsaal des Schweriner Schlosses. Hier unser Hintergrund zur ersten Sitzung.
Was heißt konstituierende Sitzung?
Konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung, in der das neu gewählte Parlament zusammenkommt. Die Bezeichnung leitet sich vom lateinischen Wort „constituere“ ab, was so viel bedeutet wie „festsetzen“ oder „beschließen“. Hier geht’s zum Livestream am Dienstag.
Welche Frist gilt?
Die konstituierende Sitzung muss spätestens 30 Tage nach der Landtagswahl stattfinden. So steht es in Artikel 28 der Landesverfassung. Dort heißt es: „Nach jeder Neuwahl tritt der Landtag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen (…).“ Der 20. Oktober ist damit der letztmögliche Termin.
Wer wird gewählt?
Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten und der Ernennung von vorläufigen Schriftführern wählen die Abgeordneten die Landtagspräsidentin bzw. den Landtagspräsidenten. Die öffentlich sichtbarste Aufgabe der Präsidentin/des Präsidenten ist es, die Landtagssitzungen zu leiten. Sie oder er vertritt den Landtag aber auch nach außen, führt seine Geschäfte und verwaltet seine wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als Chef/in der Landtagsverwaltung ernennt er/sie zudem die Angestellten, Beamtinnen und Beamten des Landtags. Festgelegt sind alle Aufgaben in der Landesverfassung (Artikel 29). Oberste Maßgabe bei der Amtsausübung ist es, neutral und unparteiisch zu sein.
Was steht noch auf der Tagesordnung?
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode werden die organisatorischen und personellen Grundlagen für die parlamentarische Arbeit der kommenden fünf Jahre geschaffen. Neben der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten werden die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt. Zudem beschließt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode seine Geschäftsordnung. Sie legt die Regeln und Verfahren für die parlamentarische Arbeit fest und bildet damit eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Parlaments. Hier geht’s zur Tagesordnung am Dienstag.
Wie geht’s weiter?
Nach der ersten Sitzung des neuen Landtags beginnt eine neue Frist. Sie dauert vier Wochen. In dieser Zeit muss der Landtag die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählen. Gelingt dies nicht, gibt es laut Landesverfassung zwei Möglichkeiten: Entweder beschließt der Landtag mehrheitlich seine Auflösung. Dann gibt es eine neue Landtagswahl. Oder es findet noch am selben Tag eine neue Wahl zur Ministerpräsidentin bzw. zum Ministerpräsidenten statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält – unabhängig von einer Mehrheit. Danach gibt die oder der Gewählte die Minister und Ministerinnen bekannt. Sobald diese im Landtag vereidigt sind, ist die neue Regierung im Amt.