
Glaubensfreiheit? Die Verfolgung religiöser Minderheiten in der DDR. Beim 22. Bützow-Forum zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit steht dieses Thema im Mittelpunkt.
Hintergrund
Die erste Verfassung der DDR von 1949 garantierte die freie Ausübung der Religion: „Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik.“ (Artikel 41, Absatz 1). Und doch gerieten Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen ins Visier des SED-Staates. Im Ergebnis bedeutete dies oft Gängelung in der Schule, eine eingeschränkte berufliche Perspektive oder gar Haft. Später wurde das Recht in Verfassungsänderungen auch formal eingeschränkt.
Bützow-Forum am 29.-30. Oktober
Im Anschluss an die öffentliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal für die politischen Häftlinge der DDR am Krummen Haus in Bützow eröffnet der Historiker Christoph Wunnicke mit einem Vortrag zum Thema. Zeitzeugen berichten im Gespräch von ihren Erfahrungen in der Diktatur, und am Abend werden Kompositionen der einst in Bützow inhaftierten Meta Kluge, einer Zeugin Jehovas aus Friedland, gespielt. Am zweiten Tag trägt Dr. Roland Löffler, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen, zur Frage der Religionsfreiheit in der DDR vor. Anschließend präsentieren Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Sternberg die Ergebnisse ihrer Projektarbeit im Gespräch mit Zeitzeugen und den Teilnehmenden. Dabei geht es nicht nur um die Vergangenheit, sondern ebenso werden Bezüge in der Gegenwart in den Blick genommen.
Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen und ist auch als Lehrerfortbildung anerkannt.
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