Wählen mit 16

Vom / Landtagswahlen

Den Landtag wählen mit 16: In Schleswig-Holstein oder Brandenburg ist das bereits möglich. Und in MV soll’s auch bald gelten. Die rot-rote Landesregierung hat den Entwurf dazu am Dienstag im Kabinett verabschiedet. Das neue Wahlgesetz soll spätestens Ende des Jahres vom Landtag beschlossen werden. Wählen mit 16: Die LpB begleitet das Thema, plant hierzu u.a. eine Serie, die im Juni startet.

Die Serie

Wir stellen Studien vor, liefern Erklärstücke, Pro und Kontra, die Chronologie der Debatte, wir berichten über die Erfahrungen in anderen Bundesländern, interviewen Wissenschaftler – und antworten auf die Fragen von Schülerinnen und Schüler. Wählen mit 16 – die LpB-Serie. Demnächst hier.

Der Hintergrund

Die Landesregierung hat die Absenkung des Alters für die Teilnahme an Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre beschlossen. Der Gesetzentwurf soll im Juni in den Landtag eingebracht werden. Bisher liegt die Grenze zur Teilnahme an der Landtagswahl – wie bei Bundestagswahlen – bei 18 Jahren. Eine Ausnahme bilden in MV die kommunalen Wahlen, an denen bereits seit 1999 eine Teilnahme ab 16 möglich ist.

Die Zahl der Wahlberechtigten bei der Landtagswahl werde durch Wählen mit 16 um rund zwei Prozent steigen, so Innenminister Christian Pegel (SPD). Die Regelung bleibt auf das aktive Wahlrecht beschränkt. Wer sich selbst in den Landtag wählen lassen will, muss weiterhin volljährig sein.

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