So geht’s nach der Wahl weiter

Der Plenarsaal im Schweriner Schloss. Foto: Archiv

Die Landtagswahl ist vorbei. Jetzt folgen Termine, Fristen, Verhandlungen. Ein wichtiges Datum ist der 20. Oktober: Bis dahin muss der neue Landtag zum ersten Mal tagen. 


Die Sitzverteilung 

Quelle: Landeswahlleiter/laiv-mv.de

Der neue Landtag hat 71 Sitze. Diese verteilen sich auf vier Parteien: AfD (32 Sitze), SPD (29 Sitze), Die Linke (5 Sitze) und Bündnis 90/Grüne (5 Sitze). Bei den Mandaten werden zuerst die Kandidaten berücksichtigt, die ein Direktmandat gewonnen haben. Die verbleibenden Mandate werden mit Personen von den jeweiligen Landeslisten besetzt. 


Mandate 

25 Frauen und 46 Männer haben es in den Landtag geschafft: Zusammen 36 über ein Direktmandat, 35 über die Landeslisten der Parteien. Hier die Liste mit den 71 Namen.

Landtagsmitglieder sind sie mit der Wahl aber noch nicht. Wenn das amtliche Ergebnis feststeht, erhalten sie erst einmal Post. Die Direktkandidaten von den Kreiswahlleitungen. Diejenigen, die über Liste einziehen, vom Landeswahlleiter. Darin steht dann schwarz auf weiß, dass sie in den Landtag gewählt wurden. Dann haben die Angeschriebenen eine Woche Zeit mitzuteilen, falls sie die Wahl nicht annehmen wollen. In dem Fall rückt die nächste Person von der Landesliste nach. Wer auf sein Mandat verzichtet, kann das nicht wieder rückgängig machen. Wer es annimmt, erwirbt es mit der ersten Sitzung des neuen Landtags.


Erste Sitzung

Der neue Landtag muss spätestens am 20. Oktober das erste Mal tagen. Dieses Datum ergibt sich aus Artikel 28 der Landesverfassung. Dort heißt es: „Nach jeder Neuwahl tritt der Landtag spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen (…).“


Zweite Frist

Nach der ersten Sitzung des neuen Landtags beginnt eine neue Frist. Sie dauert vier Wochen. In dieser Zeit muss der Landtag den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählen. Gelingt dies nicht, gibt es laut Landesverfassung zwei Möglichkeiten: Entweder beschließt der Landtag mehrheitlich seine Auflösung. Dann gibt es eine neue Landtagswahl. Oder es findet noch am selben Tag eine neue Wahl zum Ministerpräsidenten bzw. zur Ministerpräsidentin statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält – unabhängig von einer Mehrheit. Danach gibt der oder die Gewählte die Minister und Ministerinnen bekannt. Sobald diese im Landtag vereidigt sind, ist die neue Regierung im Amt. 


Regierungsbildung 

Um regieren zu können, benötigt man eine Mehrheit im Parlament. Das hat keine der Parteien für sich allein erreicht. Deshalb beginnt nun die Suche nach Koalitionspartnern. Nähern sich Parteien einander an, folgen Sondierungsgespräche. Danach treten die potenziellen Partner in der Regel in Koalitionsverhandlungen. Sind sie sich einig, wird der Koalitionsvertrag unterzeichnet. Eine Vorgabe, wonach die Partei mit den meisten Stimmen auch den Auftrag zur Regierungsbildung hat, gibt es nicht.



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