
Zur Landtagswahl setzt sich MV wie ein Puzzle aus 36 Teilen zusammen: den Wahlkreisen. Sie sorgen dafür, dass alle Regionen im Landtag vertreten sind.
Der Landtag von MV besteht im Normalfall aus 71 Abgeordneten. 36 von ihnen ziehen über ein Direktmandat in den Landtag ein. Dieses Mandat wird in Wahlkreisen vergeben.
Wahlkreise sind regionale Gebiete, in denen Kandidaten gegeneinander antreten und von den Wählerinnen und Wählern direkt gewählt werden. Dabei gilt: Wer die meisten Stimmen bekommt, zieht in den Landtag ein. Auf diese Weise ist jede geografische Region mit mindestens einer Person im Landtag vertreten.
Dass es 36 Wahlkreise sind, legt das Landes- und Kommunalwahlgesetz (§54) fest. Für eine bessere Organisation der Wahl – zum Beispiel für kurze Wege zu den Wahllokalen und eine zügige Auszählung der Stimmen – sind die Wahlkreise noch einmal in Wahlbezirke unterteilt.
Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten bzw. eine Direktkandidatin aufstellen. Auch Einzelbewerber können antreten. Für alle gilt: Sie dürfen nur in einem Wahlkreis antreten. Deshalb stehen in jedem Wahlkreis andere Namen auf der linken Seite des Stimmzettels. Nominieren Parteien für einen Wahlkreis keinen Direktkandidaten, bleibt das Feld auf dem Stimmzettel unbesetzt. Deshalb enthalten manche Stimmzettel in der linken Spalte Lücken.
Gewusst?
Falls der Landtag im Zuge von Überhang- und Ausgleichsmandaten nach einer Landtagswahl mehr als 71 Mitglieder hat, ändert das nichts an der Anzahl der Direktmandate. Auch dann gilt: 36 Wahlkreise, 36 Direktmandate. Alle anderen Mandate werden ausgehend von den Zweitstimmen über die Landeslisten der Parteien, die es in den Landtag geschafft haben, vergeben.