19 Parteien reichen Landesliste ein

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Von den 23 Parteien, die vom Landeswahlausschuss zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Landtagswahl zugelassen worden sind, haben 19 fristgerecht bis 7. Juli, 16 Uhr, ihre Landeslisten abgegeben. Hier der Überblick.


Parteien

Zum einen sind das die sechs Parteien, die ohne Beteiligungsanzeige Landeslisten einreichen konnten.

Zum anderen haben 13 Vereinigungen, die vom Landeswahlausschuss für diese Landtagswahl als Parteien anerkannt worden sind, ihren Wahlvorschlag bei der Landeswahlleitung eingereicht.

Quelle: Landeswahlleiter

So geht’s weiter

Der Landeswahlausschuss entscheidet endgültig über die Zulassung der 19 Landeslisten der Parteien sowie der einzelnen Bewerber auf jeder Landesliste am 30. Juli, 10 Uhr, in öffentlicher Sitzung.

Die Entscheidungen über die Kreiswahlvorschläge, die ebenfalls bis 7. Juli, 16 Uhr, einzureichen waren, treffen die Kreiswahlausschüsse jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 30. Juli 2026. Über etwaige Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse beschließt der Landeswahlausschuss am 13. August 2026. Erst dann stehen endgültig alle Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.

Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen gibt es hier: www.laiv-mv.de/Wahlen