Dienstag, 7. Juli, 16 Uhr

 Infos der Landeswahlleitung gibt’s unter www.laiv-mv.de/Wahlen/

Die Frist endet. Stichtag: 7. Juli, 16 Uhr. Bis Dienstag Nachmittag müssen Wahlvorschläge zur Landtagswahl eingereicht werden. Hier unser Hintergrund.


Hintergrund

Wahlvorschläge von Parteien und wahlberechtigten Personen sind spätestens am 7. Juli bis 16 Uhr einzureichen, teilt Landeswahlleiter Dr. Christian Boden mit. Kreiswahlvorschläge bei der jeweiligen Kreiswahlleitung, Landeslisten bei der Landeswahlleitung. Schriftlich im Original. „Verspätet eingegangene oder unvollständig eingereichte Wahlvorschläge sind von den Wahlausschüssen zurückzuweisen.“

Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungs­unterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für den Vorschlag einer Landesliste sind die Unterschriften von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des jeweiligen Gebietes erforderlich, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird.


Termine

Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 30. Juli 2026. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 13. August 2026 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten fest, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten. 


Zuvor

Der Landeswahlausschuss hatte am 18. Juni 2026 verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 9. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 einzureichen. 

Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen.

Nachstehende Vereinigungen, die dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis 4. Juni 2026 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden.


Infos

 Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter www.laiv-mv.de/Wahlen/


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