Landtagswahl 2026. Heute in drei Monaten wird in MV gewählt. 23 Parteien sind zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt. Das hat jetzt der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Dr. Christian Boden festgestellt.
Hintergrund
Um für die Landtagswahl als Partei anerkannt zu werden, muss die Beteiligungsanzeige einer politischen Vereinigung die formalen Voraussetzungen nach § 55 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Außerdem muss gemäß § 2 Absatz 1 Parteiengesetz die Ernsthaftigkeit des Zieles der politischen Willensbildung des Volkes erkennbar sein.
Der Landeswahlausschuss hat am Donnerstag verbindlich alle Parteien und Vereinigungen festgestellt, die berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Wahl des 9. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 einzureichen.
Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen.

Nachstehende Vereinigungen, die dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 4. Juni 2026 angezeigt haben, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden.

Der Landeswahlausschuss hat folgende Vereinigungen nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, da beide Kriterien nicht erfüllt wurden.

So geht’s weiter
Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2026 Unterstützungsunterschriften sammeln. Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für den Vorschlag einer Landesliste sind die Unterschriften von mindestens 100 wahlberechtigten Personen des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich. Alle Wahlvorschläge sind bis zum 7. Juli 2026, 16 Uhr, einzureichen. Die Landeslisten müssen beim Landeswahlleiter, die Kreiswahlvorschläge bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen eingereicht werden.
Termine
Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 30. Juli 2026. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 13. August 2026 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten fest, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten.
Infos
Weiterführende Informationen zum Thema Wahlen finden Sie auf den Internetseiten der Landeswahlleitung unter www.laiv-mv.de/Wahlen/
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