Das Ergebnis des Bürgerentscheides

Die Abstimmungsunterlagen. Foto: Wiebke Marcinkowski

Soll ein Park mit Spielplatz im Stadtteil Lankow im Eigentum der Stadt verbleiben und nicht an einen Investoren verkauft werden? Darüber konnten 78.523 Schwerinerinnen und Schweriner bis Sonntag per Briefwahl abstimmen. Hier das vorläufige Ergebnis.


Kompakt

34.267 Wahlberechtigte haben abgestimmt. Das vorläufige Ergebnis: 92,9 Prozent sind gegen den Verkauf, 7,1 Prozent dafür. Die Beiligung lag nach Auszählung aller 30 Stimmbezirke bei 43,6 Prozent.

Hintergrund

Wie lautete die Fragestellung?

„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage zustimmend entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Dies sind 19.631 Stimmen.

Das bedeutet: Das Quorum beim Bürgerentscheid in Schwerin wurde übertroffen. Mit klarer Mehrheit haben sich die Stimmberechtigten für den Erhalt des Parks und Spielplatzes ausgesprochen. Damit bleibt die Fläche im Eigentum der Stadt.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Der Abstimmungsausschuss stellt das amtliche Endergebnis am 29. Januar in öffentlicher Sitzung im Stadthaus fest. Das Ergebnis ersetzt den zuvor von der Stadtvertretung gefassten Beschluss über den Verkauf der Fläche (§ 20 Abs. 1 KV M-V).



Quelle: schwerin.de

Weshalb der Bürgerentscheid?

Die Schwerinerinnen und Schweriner waren aufgerufen, per Briefwahl darüber abzustimmen, ob der Spielplatz mit Park verbleibt oder an einen Investoren verkauft werden darf. Die Stadtvertretung hatte den Verkauf im vergangenen Sommer beschlossen. Geplant war ein rund 18 Millionen Euro teures Gebäude mit Wohnungen, Geschäften und Arztpraxen. Dagegen formierte sich Widerstand. Eine Bürgerinitiative sammelte über 4000 Unterschriften für den Erhalt des Stadtteilparks Lankow. Genug für einen Bürgerentscheid.

Wie kam der Bürgerentscheid zustande?

Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist in der Kommunalverfassung geregelt, wonach er als Abstimmung analog zu einer regulären Wahl (z.B. Bundestagswahl) oder als ausschließliche Briefabstimmung erfolgen kann. Die Stadtvertretung Schwerin hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen, somit war eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen nicht vorgesehen.

Wer war stimmberechtigt?

Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid waren alle deutschen Staats- und Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Schwerin hatten oder sich gewöhnlich im Stadtgebiet aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.