Bürgerentscheid in Schwerin

Die Abstimmungsunterlagen kommen per Post. Foto: Wiebke Marcinkowski

In diesen Tagen haben 78.523 Abstimmungsberechtigte Post erhalten – und zwar die Unterlagen für den Bürgerentscheid am 25. Januar in Schwerin. Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt stimmen über die Zukunft des Spielplatzes „Kieler Straße“ ab. Hier unser Hintergrund.


Wie lautet die Fragestellung?

„Sind Sie dafür, dass das Grundstück Kieler Straße (Flurstück 313/4, Flur 3, Gemarkung Lankow), Stadtteilpark/ Spielplatz im Eigentum der Stadt verbleibt, nicht verkauft wird und der Spielplatz und Park an diesem Standort erhalten bleiben?“

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage zustimmend entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Dies sind 19.631 Stimmen. Das Abstimmungsergebnis ist dann für die Stadtverwaltung bindend.

Weshalb der Bürgerentscheid?

Bis 25. Januar sind die Schwerinerinnen und Schweriner aufgerufen, per Briefwahl darüber abzustimmen, ob der Spielplatz mit Park bleibt oder an einen Investor verkauft werden darf. Die Stadtvertretung hatte den Verkauf im Sommer beschlossen. Geplant ist ein rund 18 Millionen Euro teures Gebäude mit Wohnungen, Geschäften und Arztpraxen. Dagegen formierte sich Widerstand. Eine Bürgerinitiative sammelte über 4000 Unterschriften für den Erhalt des Stadtteilparks Lankow. Genug für einen Bürgerentscheid.

Wie kommt der Bürgerentscheid zustande?

Die Durchführung eines Bürgerentscheides ist in der Kommunalverfassung geregelt, wonach er als Abstimmung analog zu einer regulären Wahl (z.B. Bundestagswahl) oder als ausschließliche Briefabstimmung erfolgen kann. Die Stadtvertretung Schwerin hat die Durchführung als reine Briefabstimmung beschlossen; somit ist eine Stimmabgabe in Abstimmungsräumen nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen allen Stimmberechtigten unaufgefordert an ihre aktuelle Meldeanschrift übersandt worden sind. Wer seine Abstimmungsunterlagen jetzt noch nicht oder nicht vollständig erhalten hat, sollte sich an die Wahlbehörde unter Telefon 0385/545 3333 wenden.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt für den Bürgerentscheid sind alle deutschen Staats- und Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 37 Tagen ihre Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Schwerin haben oder sich gewöhnlich im Stadtgebiet aufhalten sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie wird abgestimmt?

Die Abstimmungsunterlagen bestehen aus einem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag, einem Abstimmungsschein (grün) und einem Abstimmungsbriefumschlag. Auf dem Merkblatt, welches den Unterlagen ebenfalls beiliegt, ist erläutert, wie die Unterlagen richtig verpackt und zurückgeschickt werden.

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird demnach in den Stimmzettelumschlag verpackt und dieser wird zugeklebt. Der Abstimmungsschein muss unbedingt unterschrieben werden – das Unterschriftsfeld für die eidesstattliche Versicherung befindet sich rechts unten.

Der Abstimmungsschein wird mit dem Stimmzettelumschlag in den grünen Abstimmungsbrief verpackt. Der verschlossene Abstimmungsbrief muss nicht gesondert frankiert werden, bevor er in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird.

Wer seinen Abstimmungsbrief nicht bis 21. Januar 2026 über die Post versandt hat, sollte ihn lieber persönlich im Stadthaus abgeben. Während der Öffnungszeiten steht eine Urne im Bürgerbüro bereit, außerdem kann der Briefkasten des Stadthauses genutzt werden. Alle Abstimmungsbriefe, die bis 25. Januar 2026, 18 Uhr, in der Wahlbehörde eingegangen sind, werden bei der Auszählung berücksichtigt.

Wie wird ausgezählt?

Für die Abstimmung wurden zwei Stimmbezirke eingerichtet, wobei der Stimmbezirk 1 den Bereich Lankow abbildet und der Stimmbezirk 2 die restlichen Ortsteile. Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 25. Januar 2026 ab 18 Uhr – und zwar öffentlich in den Räumlichkeiten des Stadthauses, die für Besucher ausgeschildert werden. Zudem können sich die Schwerinerinnen und Schweriner ab 18 Uhr auf der Internetseite unter www.schwerin.de über die Ergebnisse informieren.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die Wahlbehörde hat eine zentrale Hotline für alle Fragen um den Bürgerentscheid unter Telefon 0385/545 3333 eingerichtet. Diese ist zu den üblichen Dienstzeiten besetzt. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/politik-verwaltung/politik/wahlen/buerger-und-volksentscheide zu finden.


Extra

Die Auffassung der Verwaltung als auch der Stadtvertretung sowie der einzelnen Fraktionen zur Fragestellung des Bürgerentscheids sind über die Internetseite der Landeshauptstadt www.schwerin.de oder vor Ort im Stadthaus einsehbar. Der Abstimmungsschein enthält zudem einen QR-Code zu diesen Dokumenten.