Stichwort: Buß- und Bettag

Am Mittwoch ist Buß- und Bettag. Ein Tag der Besinnung, des Innehaltens, der persönlichen Reflexion. In Sachsen ist er ein gesetzlicher Feiertag. In Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 nicht mehr. Unser Hintergrund…

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Seine Wurzeln reichen bis in die Antike zurück. Damals werden Göttern Opfer gebracht, um sie milde zu stimmen. Später rufen herrschende Kaiser, Könige und Fürsten Buß- und Bettage in Krisenzeiten aus. Bei Kriegen, Hungersnöten, Naturkatastrophen, zum Beispiel. Um Gott um Vergebung oder eine ertragreiche Ernte zu bitten. Und darum, dass sich alles zum Guten wendet. Der erste Buß- und Bettag der evangelischen Kirche führt nach Straßburg und fällt ins Jahr 1532, als osmanische Truppen durch Ungarn Richtung Österreich marschieren. 

Im Laufe der Zeit finden die Tage bisweilen mehrmals im Jahr statt. Noch 1878 gibt es in den deutschen Ländern 47 Buß- und Bettage an 24 verschiedenen Terminen. Ende des 19. Jahrhunderts wird der Buß- und Bettag in Preußen auf einen festen Tag gelegt: auf den Mittwoch vor Totensonntag. 1934 wird er zu einem deutschlandweiten Feiertag, im Zweiten Weltkrieg auf einen Sonntag verschoben. Nach dem Krieg fällt er wieder auf den Mittwoch vor Totensonntag zurück. Das genaue Datum variiert von Jahr zu Jahr. In diesem Jahr ist es der 19. November.

Pflegeversicherung hat Vorrang

In der DDR existiert der Buß- und Bettag bis 1966. Im Jahr darauf wird die Fünf-Tage-Woche eingeführt. Im Gegenzug werden fünf Feiertage abgeschafft. Darunter auch der Buß- und Bettag.

In der Bundesrepublik Deutschland erklären ihn alle Bundesländer zum Feiertag. Außer Bayern. Der Freistaat folgt in überwiegend evangelischen Regionen erst 1952 dieser Regelung. In überwiegend katholischen Gebieten sogar erst 1981.

Nach der Wiedervereinigung wird der Buß- und Bettag ein deutschlandweiter Feiertag. Bis 1994. Im Jahr darauf wird er als gesetzlicher Feiertag gestrichen. Grund ist die neu eingeführte Pflegeversicherung: Der zusätzliche Arbeitstag soll die Mehrbelastungen der Arbeitgeber ausgleichen.

Ein Bundesland macht das nicht mit: Sachsen. Hier ist der Buß- und Bettag bis heute ein gesetzlicher Feiertag. Ein freier Tag, den sich die sächsischen Arbeitnehmer aber teuer erkaufen: Sie zahlen vom Bruttoarbeitsentgelt 0,5 Prozent mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitnehmer in den anderen Bundesländern. 

In Bayern freuen sich vor allem Schülerinnen und Schüler über den Buß- und Bettag. Er ist dort zwar kein offizieller Feiertag. Das bayerische Feiertagsgesetz gibt ihnen aber an diesem Tag schulfrei. 

Gottesdienst geht vor Arbeit

Und in MV? Hier müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, wenn sie der betreffenden Kirche angehören, auf Wunsch für den Besuch des Gottesdienstes frei geben – sofern dem keine „vordringlichen Aufgaben“ entgegenstehen. In dieser Zeit besteht aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch für betreffende Schüler gilt: Sie werden für den Gottesdienst auf Wunsch vom Unterricht freigestellt. So steht es im Feiertagsgesetz des Landes (§7).


Viele Kalenderblätter. In der Mitte liegt ein Kalenderblock. Er zeigt den 8. März an. Die Acht ist rot.

Gesetzliche Feiertage in MV

In MV gibt es laut Feiertagsgesetz elf gesetzliche Feiertage: Neujahr, Frauentag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.