So geht es nach der Wahl weiter 

Ein Raum. Der Raum ist der Plenarsaal im Bundestag. In dem Raum stehen blaue Stühle und Mikrofone.
Ein Blick in den Plenarsaal des Bundestags: Hier sitzen künftig 630 Abgeordnete. Foto: pixabay.de

Die Bundestagswahl ist gelaufen. Die nächsten Etappen sind: Konstituierende Sitzung. Regierungsbildung. Kanzlerwahl. Hier unser Hintergrund.


Sind die neuen Abgeordneten schon im Amt?

Nein. Vor dem Mandat kommt nun erst einmal Post. Sobald das amtliche Endergebnis feststeht, schreiben die zuständigen Wahlleitungen alle gewählten Personen an und teilen ihnen mit, dass sie gewählt wurden. 

Die Mitgliedschaft im Bundestag beginnt mit der ersten Sitzung nach der Wahl: der sogenannten konstituierenden Sitzung. Möchte eine gewählte Person ihr Mandat nicht annehmen, muss sie das bis dahin dem Landeswahlleiter schriftlich mitteilen. Wer auf einen Sitz im Bundestag verzichtet, kann das nicht wieder rückgängig machen.

Wann tagt der neue Bundestag zum ersten Mal? 

Das genaue Datum steht noch nicht fest. Das Grundgesetz gibt aber einen Rahmen vor. In Artikel 39 heißt es: „Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen.“ Die konstituierende Sitzung muss also spätestens am 25. März 2025 stattfinden.

Wer ist jetzt Bundeskanzler? 

Das ist nach wie vor Olaf Scholz. Diese Funktion gilt, bis der neue Bundestag zusammentritt. Und auch danach ist er noch so lange geschäftsführend im Amt, bis der neu gewählte Bundestag einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt hat. So regelt es das Grundgesetz in Artikel 69

Wer wählt den neuen Bundeskanzler? 

Das ist Aufgabe des neuen Bundestags. Eine festgelegte Zeitspanne für die Wahl gibt es nicht. Im Grundgesetz (Artikel 63) heißt es lediglich: „Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne Aussprache gewählt.“ 

Wann steht die neue Bundesregierung? 

Das lässt sich noch nicht sagen. Eine konkrete Zeitvorgabe gibt es auch hier nicht. Um regieren zu können, benötigt man eine Mehrheit im Parlament. Allein ist das für eine Partei kaum zu erreichen. Deshalb bestehen Regierungen in der Regel aus mehreren Parteien, den sogenannten Koalitionen. 

Wer für ein Bündnis infrage kommt, das loten die Parteien zunächst über Sondierungsgespräche aus. Dazu geht in der Regel der Wahlsieger – in diesem Fall die Union – auf andere Parteien zu. Im nächsten Schritt treten potentielle Partner in Koalitionsverhandlungen. Sind sie sich einig, unterzeichnen sie den Koalitionsvertrag. Bis die neue Regierung steht, bleibt die bisherige geschäftsführend im Amt. 

In den vergangenen Wahlperioden hat die Regierungsbildung 30 bis 171 Tage gedauert: 

  • 1990: 47 Tage
  • 1994: 32 Tage
  • 1998: 30 Tage
  • 2002: 30 Tage
  • 2005: 65 Tage
  • 2009: 31 Tage
  • 2013: 86 Tage
  • 2017: 171 Tage
  • 2021: 73 Tage