Ein stiller Sonntag

Vom / Landeskunde

Ein Grablicht. Das Gefäß hat die Form eines Herzens. Die Kerze brennt. Hinter dem Grablicht liegen Blumen.
Foto: Goran Horvat/pixabay

Allerseelen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag – kein anderer Monat hat so viele Tage der Stille oder Trauer wie der November. Fast jede Woche gibt es einen. In dieser Woche ist: Totensonntag.

Welche Bedeutung hat der Totensonntag?

Der Totensonntag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. Er ist dem Gedenken an verstorbene Menschen gewidmet. Die evangelische Kirche bezeichnet ihn auch als Ewigkeitssonntag und drückt damit den Glauben an die Auferstehung und das ewige Leben aus. Der Totensonntag bildet das Gegenstück zum katholischen Feiertag Allerseelen, der jedes Jahr am 2. November stattfindet. Mit dem Totensonntag endet das Kirchenjahr in der evangelischen Kirche. Auch nach katholischer Tradition geht an diesem Tag das Kirchenjahr zu Ende. Dort heißt der Tag aber Christkönig. Unabhängig vom Glauben besuchen auch viele konfessionslose Menschen am Totensonntag die Gräber von verstorbenen Freunden und Verwandten.

Seit wann gibt es den Gedenktag?

Seine Ursprünge hat der Ewigkeitssonntag in der Reformation (1517 bis 1648). Im Jahr 1816 ordnete Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. dann für den letzten Sonntag vor dem Advent ein „allgemeines Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ an. Warum genau, ist nicht eindeutig geklärt. Ein Grund könnten die Opfer der Befreiungskriege (1813-1815) gewesen sein. Ein anderer: der Tod seiner Frau, Königin Luise, im Jahr 1810. Schon bald griffen auch andere Landeskirchen den Vorstoß auf.

Wann findet der Totensonntag statt?

Am letzten Sonntag vor dem 1. Advent. Das konkrete Datum variiert deshalb von Jahr zu Jahr zwischen dem 20. und 26. November. In diesem Jahr ist es der 24. November. 

Ist der Tag ein gesetzlicher Feiertag?

Nein. Dennoch gelten für den Gedenk- und Trauertag besondere Regelungen. Denn: Die Feiertagsgesetze der Bundesländer haben ihn zu einem „stillen Feiertag“ bestimmt. Zwischen bestimmten Uhrzeiten darf es zum Beispiel keine Musik-, Sport- oder Tanzveranstaltungen geben. In Mecklenburg-Vorpommern ist das zwischen 5 und 24 Uhr der Fall. Damit dürfen auch Weihnachtsmärkte nicht an einem Totensonntag öffnen.

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