Jubiläum für die Landesverfassung

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Die Landesverfassung zum Lesen gibt es – hier

Eine Verfassung für das neue Land Mecklenburg-Vorpommern war eines der wichtigsten Vorhaben nach der Wiedervereinigung. Im November 1990 setzte der Landtag eine Kommission ein. 1994 – heute vor 30 Jahren – trat sie nach einem Volksentscheid endgültig in Kraft: die Landesverfassung.


Chronologie

Die Landesverfassung ist zwischen 31. Januar 1991 und 30. April 1993 von einer Verfassungskommission ausgearbeitet worden. Der Entwurf wurde dem ersten Landtag vorgelegt und von diesem ohne Änderungen am 14. Mai 1993 mit Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt. Am 23. Mai 1993 trat die Verfassung vorläufig in Kraft. Beim Volksentscheid am 12. Juni 1994 wurde die Verfassung mit 60,1 Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen angenommen. Die Landesverfassung trat am 15. November 1994 mit dem Zusammentritt des zweiten Landtages endgültig in Kraft.


Die Landesverfassung

Die Landesverfassung hebt die Grundrechte hervor, die im Grundgesetz garantiert sind. Zum Beispiel den Schutz der Menschenwürde und die Gleichheit vor dem Gesetz. In der Verfassung ist die Demokratie als Staatsform verankert.

Die Verfassung gliedert sich in vier Abschnitte: Grundlagen, Staatsorganisation, Staatsfunktionen und Schlussbestimmungen.


Grundlage für den Landtag

Die Landesverfassung ist die Grundlage für die Arbeit des Landtages. Hier steht, wer die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wählt (der Landtag). Ob der Amtseid mit oder ohne „So wahr mir Gott helfe“ geleistet wird (geht beides). Und wer bei Verfassungsbeschwerden unabhängig von Landtag und Landesregierung prüft (das Landesverfassungsgericht). Der Abschnitt zu den Staatsfunktionen zum Beispiel enthält Bestimmungen zum Gesetzgebungsverfahren, zur Landesverwaltung oder zur Rechtsprechung. Generell gilt: In der Landesverfassung sind alle Festlegungen zum Landtag, zur Landesregierung und zum Landesverfassungsgericht aufgeführt.


Extra

Jede Schülerin, jeder Schüler in Mecklenburg-Vorpommern erhält am Ende der Schulzeit ein kleines Büchlein mit der Landesverfassung. So steht es in Artikel 78 der Verfassung.


Die Landesverfassung im Mini-Format

…kann man bei der LpB MV kostenfrei bestellen – hier


Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern

In Artikel 16, Absatz 2 der Verfassung steht, dass die niederdeutsche Sprache gefördert werden soll. „Dat Land steiht för de plattdüütsche Sprak in un bringt ehr Pläg‘ vöran.“ Deshalb gibt es auch eine „Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern“. Eine Ausgabe auf Platt.

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