Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, im Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Was bedeutet das genau? Hier unsere Fragen und Antworten.
Was ist eine Vertrauensfrage?
Wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht sicher ist, ob er oder sie im Bundestag noch das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, kann er/sie die Vertrauensfrage stellen. Diese Frage kann einerseits ein Mittel sein, um sich des Vertrauens der Regierungsfraktionen zu versichern. Sie kann aber auch dazu führen, den Weg zu einer Neuwahl einzuleiten. Wie jetzt bei Olaf Scholz.
Wo ist die Vertrauensfrage geregelt?
In Artikel 68 des Grundgesetzes. Dort heißt es:
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Was ist der Hintergrund?
Wichtiges Anliegen des Grundgesetzes sind stabile Regierungsverhältnisse. Das bedeutet: Der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen. Auch hat der Bundespräsident nicht das Recht, von sich aus den Bundestag aufzulösen und eine Neuwahl anzuordnen – anders als der Reichspräsident in der Weimarer Republik. Deshalb der Weg – zum Beispiel – über die Vertrauensfrage.
Wie könnten die nächsten Schritte aussehen?
Schritt 1: Kanzler Scholz stellt im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen.
Schritt 2: Frühestens 48 Stunden später stimmt der Bundestag ab. Das soll voraussichtlich am 15. Januar 2025 passieren, vielleicht aber auch schon früher.
Schritt 3: Der Kanzler kann nach einer verlorenen Vertrauensfrage dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.
Schritt 4: Der Bundespräsident kann daraufhin den Bundestag auflösen. Über diese Frage muss er innerhalb von 21 Tagen nach der Abstimmung entscheiden. Löst er den Bundestag auf, kommt es zur Neuwahl.
Schritt 5: Die Wahl zu einem neuen Bundestag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden (Art. 39 Absatz 1 Satz 4 Grundgesetz). Wahrscheinlich wäre also ein Wahltermin im März 2025, vielleicht aber auch schon früher.
Was wird 2025 gewählt?
Der 21. Deutsche Bundestag. Mehr als 60 Millionen Bürger können ihre Stimme abgeben. In Mecklenburg-Vorpommern sind rund 1,33 Millionen Menschen wahlberechtigt.
Wie viele Wahlkreise gibt es in MV?
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt, 6 davon liegen in MV:
- Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I
- Ludwigslust- Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
- Rostock – Landkreis Rostock II
- Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I
- Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II
- Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III
Infos, Hintergründe – hier
Wie viele Bundestagsabgeordnete hat MV?
Insgesamt 16. Die 6 Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden direkt gewählt, die Abgeordneten von Union (3), AfD (3), Die Linke (2), B90/Grüne (1), FDP (1) zogen über die Landesliste ihrer Parteien in den Bundestag ein. Weitere Infos – hier
Wann tritt der neue Bundestag das erste Mal zusammen?
Spätestens am 30. Tag nach der Wahl. Vorgaben, Fristen, Hintergründe – hier
Wie hat MV 2021 gewählt?
Bei der Bundestagswahl 2021 hat die SPD gewonnen. Die Sozialdemokraten lagen mit 29,1 Prozent der Zweitstimmen an der Spitze. Dahinter kam die AfD mit 18,0 Prozent, vor der CDU mit 17,4 Prozent. Die Linke stand als viertstärkste Kraft bei 11,1 Prozent. Die FDP holte 8,2 Prozent, die Grünen erreichten 7,5 Prozent. Alle sechs Bundestagswahlkreise in Mecklenburg-Vorpommern gingen an die SPD. Die Ergebnisse im Detail – hier