Deckname „Aktion Rose“

Vom / Landeskunde, Zeitzeugen

Kränze am „zerbrochenen Mühlstein“ vor dem Krummen Haus in Bützow. Foto: LAMV

Vor 70 Jahren durchsuchten Volkspolizeischüler 711 Gastronomiebetriebe im damaligen Bezirk Rostock. Beginn: 10. Februar 1953. Die unterm Decknamen „Aktion Rose“ von der SED-Führung veranlassten Maßnahmen hatten zum Ziel, das Privateigentum in der Tourismuswirtschaft an der DDR-Ostseeküste zu liquidieren. Zum Jahrestag wird in Bützow an das Unrecht erinnert.

„Die Enteignungen wurden mit großer Brutalität umgesetzt. Unschuldige Menschen wurden unter absurden Vorwänden verhaftet und in Schnellverfahren von einem Sondergericht in der Strafvollzugseinrichtung Bützow abgeurteilt“, sagt die Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher. „Mit SED-Beschluss vom Juli 1952 sollte die DDR in eine sozialistische Gesellschaft gezwungen werden. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung über den ausgeübten Druck – wie durch die ‚Aktion Rose‘– wuchs und entlud sich im Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Vielen Menschen ist mit der ‚Aktion Rose‘ schweres Unrecht widerfahren. Sie
wurden kriminalisiert und ihres Eigentums beraubt. Dass die SED-Führung mit solchen Methoden die begehrten Ostsee-Ferienplätze der Einheitsgewerkschaft FDGB einrichten konnte – auch daran sollten wir erinnern.“

Der Hintergrund

Am 2. Januar 1953 begannen in Rostock mit Vertretern von Polizei und Justiz die Vorbereitungen für die „Aktion Rose“. Am 23. Januar 1953 wurde bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei Rostock eine zentrale Einsatzgruppe gebildet. Der Einsatzplan wurde am 30. Januar 1953 beim Ministerium des Innern/Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei entwickelt. In der Nacht zum 9. Februar wurden 400 Polizeischüler der Volkspolizeischule für Kriminalistik Arnsdorf bei Dresden in Marsch Richtung Küste gesetzt.

Im Ergebnis der „Aktion Rose“ vom 10. Februar bis 10. März 1953 wurden 447 Menschen verhaftet. 219 Personen konnten sich vor der Verhaftung durch Flucht in den Westen entziehen. 408 Personen wurden zu Haftstrafen von einem Jahr bis zu 10 Jahren verurteilt und enteignet. Zur Begründung dienten vielfach auf Lebensmittel bezogene Wirtschaftsdelikte wie Hortung, Falschangaben, illegaler An- und Verkauf.

Zwischen dem 20. und 23. März 1953 wurden darüber hinaus mehr als 500 Angehörige der Inhaftierten und Verurteilten in der „Umsiedlungsaktion Küste“ aus dem Bezirk Rostock zwangsausgesiedelt. Beschlagnahmt wurden 621 Objekte, darunter 440 Hotels und Pensionen, die nach Einheitswert auf insgesamt 30 Millionen Mark geschätzt wurden, Bargeld und Wertgegenstände in Höhe von fast 2 Millionen Mark sowie über 100 Kraftfahrzeuge.

Die Gedenkveranstaltungen

Vortrag und Gespräch
Freitag, 10. Februar 2023, 14 Uhr, Krummes Haus, Schlossplatz 2, 18246 Bützow. Eintritt frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nach der Begrüßung durch die Leiterin des Krummen Hauses, Andrea Theis, und die Landesbeauftragte Anne Drescher wird der Historiker Dr. Falco Werkentin die Ereignisse von 1953 einordnen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Gedenken mit Kranzniederlegung

Freitag, 10. Februar 2023, 15:30 Uhr, Denkmal für die politischen Häftlinge vor dem Krummen Haus

Veranstalter

Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Krummes Haus Bützow – Stadtbibliothek, Museum & historisches Archiv

Kontakt

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin

Tel.: 0385 – 734006 | Fax: 0385 – 734007

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