Das Land lockert die Regelungen für nicht hoheitliche Flaggen. Damit dürfen vor öffentlichen Gebäuden künftig auch Regenbogenfahnen wehen. Die neuen Vorschriften sollen Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Im Mittelpunkt stehen nicht hoheitliche Flaggen wie die Regenbogenfahne. Um sie gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Diskussionen: Wollten Kommunen sie – zum Beispiel als Zeichen zum Christopher Street Day – hissen, mussten sie beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese sei „in der Vergangenheit jedoch regelmäßig abgelehnt worden“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) zur Praxis vor dem Regierungswechsel. Künftig müsse keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragt werden. Und: Es brauche auch keinen konkreten Anlass mehr, um nicht hoheitliche Flaggen zu hissen. So hat es das Kabinett beschlossen. „Außerdem dürfen Kommunen eigene hoheitliche Flaggen künftig auch außerhalb der offiziellen Beflaggungstage setzen, so dass zum Beispiel eine Dauerbeflaggung mit der Stadtflagge möglich ist.”
Mit den Anpassungen werde die „Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, so Pegel. Die bisherigen Vorschriften waren fast 25 Jahre alt.
Zwei neue Flaggentage
Ob und wie öffentliche Gebäude mit hoheitlichen Flaggen versehen werden, ist ebenfalls genau geregelt: im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes. Dessen Umsetzung gibt das Innenministerium auch in der „Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude” sowie in der „Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage“ vor.
Die Staatskanzlei, also der Sitz der Ministerpräsidentin, zeigt täglich Flagge: die Europaflagge, die Bundesflagge und die Dienstflagge des Landes. Der Landtag ist an jedem Sitzungstag beflaggt. Vor anderen Dienststellen des Landes, der Kommunen und Kreise sowie Behörden oder Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, werden hoheitliche Flaggen hingegen nur an ausgewählten Tagen gehisst. Künftig sind es zwei mehr. Denn das Kabinett hat auch hier Anpassungen vorgenommen: „Damit sollen insbesondere der 11. März als nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus in den Katalog regelmäßiger Beflaggungstage aufgenommen werden“, so Innenminister Pegel.
Ausgangspunkt für neue Beflaggungsverordnung ist zum einen die Koalitionsvereinbarung von Rot-Rot. Darin heißt es unter Punkt 505: „Die Koalitionspartner werden die Beflaggungsordnung liberalisieren.“ Und zum anderen ein Beschluss des Landtags. Der forderte die Landesregierung Ende Januar 2022 auf, in der Beflaggungsverordnung bei besonderen Anlässen auch nicht hoheitliche Flaggen wie die Regenbogenflagge zuzulassen. Die Debatte dazu kann in den Parlamentsdokumenten im Wortlaut nachgelesen werden.
In Kraft treten wird die Novelle mit ihrer Bekanntmachung, voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.