Maximal 5000 Euro. Bewerbungsfrist 2. September. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt insbesondere Vereine, die im Bereich der Ukraine-Flüchtlingshilfe engagiert sind. Hier die wichtigsten Infos.
Diese Mittel werden bis 31.12.2022 zur Verfügung gestellt und durch die Landeszentrale für politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz MV in Form einer Zuwendung an ausgewählte Träger ausgereicht.
Die wichtigsten Infos
Fokus der zu fördernden Maßnahmen (beispielhafte Aufzählung)
- Begegnungen mit ukrainischen Geflüchteten stärken (z.B. Begegnungs-Café, Vereinsarbeit / Sportveranstaltung mit Geflüchteten etc.)
- Empowerment der zivilgesellschaftlichen Strukturen vor Ort (z.B. Schulung für ehrenamtlich Engagierte im Bereich der Ukraine-Flüchtlingshilfe)
- Unterstützung von ukrainischen Geflüchteten vor Ort (z.B. Begleitung bei Behördengängen, Antragsstellung etc.)
- Politische Information / Bildung zur Situation der Geflüchteten, zur Situation in der Ukraine sowie für Geflüchtete (z.B. Angebot von thematischen Veranstaltungen)
Zuwendungsempfänger: Juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (z.B. Vereine) 1
Förderzeitraum: Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2022.
Hinweis zum vorzeitigen Vorhabenbeginn: Abweichend von Nummer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsverordnung gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn mit Eingang des Antrags als genehmigt. Damit soll ein Projektstart unmittelbar nach der Antragstellung, aber noch vor der Erstellung eines Zuwendungsbescheides gewährleistet werden.
Es ist jedoch zu beachten: Mit der Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabebeginn wird weder dem Grunde nach der Höhe nach ein Anspruch auf Bewilligung einer Zuwendung begründet. Der Antragstellerin oder der Antragsteller beginnt mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko. Es bestehen keine Ansprüche gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Träger der Maßnahme muss die Gewähr dafür bieten, dass er auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet.
- Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
- Der Zuwendungsempfänger muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung bieten.
Art, Umfang, Höhe der Zuwendung: Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Projektbezogene Sachkosten (z.B. Miete von Räumen und Technik für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, sonstige Ausgaben)
- Projektbezogene Honorarkosten (z.B. als Aufwandsentschädigung für Mitwirkende bei Maßnahmen, externe Referent/innen)
- Reise- und Übernachtungskosten in Anwendung des Landesreisekostengesetzes M-V
Begrenzung der Höhe der Zuwendung: Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel werden Projekte bis zu einer Höhe von 5.000 EUR gefördert.
Antragsstellung und Zuwendungsverfahren: Anträge einschließlich der erforderlichen Anlagen müssen postalisch bei der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern im folgenden Zeitraum eingereicht werden: 15.08.2022 bis 02.09.2022 (Posteingangsstempel):
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern / Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz, z.H. Frau Grit Peter, Jägerweg 2, 19053 Schwerin
Die eingegangenen Anträge werden durch den Vergaberat der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ votiert. Wird entschieden, dass Ihr Projekt gefördert werden soll, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungsnachweis und Kostenerstattung: Mit Erteilung des Zuwendungsbescheids ist eine Mittelanforderung in Höhe der bewilligten Mittel möglich. Die angeforderten Mittel müssen innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks verwendet werden.
Nach Abschluss der Maßnahme und bis spätestens 31.03.2023 ist ein Verwendungsnachweis einschließlich Anlage bei der LpB / LKS einzureichen.
Nach Eingang des Verwendungsnachweises werden die belegten Einnahmen und Ausgaben geprüft. Nur die förderfähigen Ausgaben werden anerkannt.
Unterlagen
Antragsformular (einschließlich Finanzierungsplan)
Vorlage Mittelanforderung
Vorlage für den Verwendungsnachweis (einschließlich Teilnehmer/innen-Liste)
Noch Fragen?
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Grit Peter in der Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz MV (mailto: g.peter@lpb.mv-regierung.de; Tel: 0385 58817961).