Deutschland zählt

Vom / Demokratie, Politik

Quelle: geralt/pixabay

Wie viel Geld erhält MV vom Bund? Wie viele Stimmen hat das Land im Bundesrat? Entscheidend dafür sind Einwohnerzahlen. Doch stimmen diese überhaupt noch? Aufschluss darüber soll eine bundesweite Volkszählung geben: der Zensus. Am Sonntag geht’s los. Auch in MV. Wer wird befragt? Wonach wird gefragt – und wonach nicht? Unser Hintergrund.

Was ist der Zensus? 

Der Zensus ist eine bundesweite statistische Erhebung. Mit ihrer Hilfe wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. 

Wer wird befragt? 

Nicht jeder Bürger oder jede Bürgerin erhält Post. Die meisten Daten liefern bereits die Melderegister der Kommunen. Diese sind aber nicht immer fehlerfrei. Und manche Daten liegen gar nicht vor. Deshalb gibt es drei Personengruppen, die zusätzlich direkt befragt werden.

Erstens: Ein zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung. In MV sind das ungefähr 293.000 Personen. Das entspricht 20 Prozent der Einwohner/innen. „Welche Anschriften in die Befragung einbezogen werden, wurde zuvor mittels einer mathematisch-statistischen Stichprobenziehung ermittelt“, erläutert das Statistische Landesamt. Innerhalb dieser Gruppe müssen einige Haushalte mehr Fragen beantworten als andere, zum Beispiel zum Schulabschluss oder Beruf.

Zweitens: Alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen. In MV betrifft das 35.000 Personen – zum Beispiel Studenten und Studentinnen. Ebenfalls einbezogen werden alle Gemeinschaftsunterkünfte wie Alten- und Pflegeheime, Gefängnisse, psychiatrische Einrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte. Hier geben stellvertretend rund 1.000 Einrichtungsleitungen Auskunft.

Drittens: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen bzw. deren Verwalter. In MV sind das etwas mehr als 405.000 Personen. Diese Erhebungen findet nur über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dafür werden im Mai verschickt. 

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Was wird erfragt? 

Angaben zu Name, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit. Gefragt wird auch nach Wohnverhältnissen, Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Personen mit Haus- und Wohnungseigentum sollen unter anderem Angaben zu Mieten, Größe, Baujahr, Ausstattung und Energieträgern machen. Was erfragt wird, legt das Gesetz zur Durchführung des Zensus fest. Die Ergebnisse werden anschließend anonym ausgewertet. Nicht abgefragt werden persönliche Daten wie Einkommen, Impfstatus oder Kontoinformationen. 

Wer sich vorab schon einmal mit den Fragen vertraut machen möchte oder einfach nur neugierig ist: Unter www.zensus2022.de gibt es Musterfragebögen

Wozu sind die Daten wichtig?

Auf Basis der amtlichen Einwohnerzahlen werden beispielsweise Wahlkreise eingeteilt, die Stimmverteilung im Bundesrat oder EU-Fördermittel berechnet. Auch der Länderfinanzausgleich, der kommunale Finanzausgleich oder die Verteilung von Steuermitteln beruhen maßgeblich auf diesen Daten. Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen sind in Deutschland vorhanden und in welchem Zustand? Wo werden Senioren- und Pflegeeinrichtungen gebraucht? Auch das lässt sich aus dem Zensus herauslesen – und in politische Planungen und Entscheidungen umwandeln. 

Muss man beim Zensus mitmachen?

Ja. Wer angeschrieben wird, muss Auskunft geben. So steht es in §23 des Zensusgesetzes. Umgedreht gilt: Wer nicht angeschrieben wird, kann sich auch nicht freiwillig melden. 

Wer führt die Befragung durch? 

Das übernehmen sogenannte Erhebungsbeauftragte. Es handelt sich dabei um Personen, die sich bei den Kommunen für diese ehrenamtliche Aufgabe beworben haben. Sie wurden von den Kommunen sorgfältig ausgewählt und geschult und werden nicht in ihrem eigenen Wohnumfeld eingesetzt, betont das Statistische Landesamt. In MV werden für den Zensus rund 1.600 Interviewer und Interviewerinnen unterwegs sein.

Müssen die Interviews in der Wohnung stattfinden? 

Nein. Die Befragung kann auf Wunsch auch im Treppenhaus oder vor der Haustür stattfinden, teilt das Statistische Landesamt mit. Für jedes Interview wird vorher ein Termin vereinbart. Alle Interviewer/innen können sich zudem ausweisen. 

Wann liegen die Ergebnisse vor? 

Die Befragungen starten am 15. Mai und werden voraussichtlich bis Ende August dauern. Bis Ende des Jahres folgen Nacherhebungen. Die Daten zusammenzuführen und aufzubereiten dauert dann einige Monate. Voraussichtlich im November 2023 werden die Ergebnisse des Zensus vorliegen und über die Statistischen Ämter von Bund und Ländern veröffentlicht. 

Quelle: Statistisches Bundesamt/www.zensus2022.de

Auf welcher Grundlage findet der Zensus statt? 

Die EU verpflichtet ihre Mitgliedstaaten ausgehend von 2011 alle zehn Jahre Bevölkerungsdaten zu erfassen. Maßgeblich dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Die Details dazu regeln der Bund im Zensusgesetz und das Land in einem Zensusausführungsgesetz. Eigentlich hätte der Zensus bereits 2021 stattfinden sollen. Wegen der Corona-Pandemie wurde er auf 2022 verschoben. 

Und was ist mit Datenschutz? 

„Die Daten, die beim Zensus erhoben werden, unterliegen den strengen Vorgaben des Datenschutzes und der Geheimhaltung in der amtlichen Statistik. Alle Daten werden ausschließlich verschlüsselt übermittelt und nur für statistische Zwecke erhoben“, betont das Bundesamt für Statistik. Alle Beschäftigten, die mit dem Zensusdaten arbeiten, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Das gilt auch für die Interviewer/innen. Eine Weitergabe der Informationen an andere Behörden wie Finanzamt, Bauamt oder Ausländerbehörde ist gesetzlich untersagt. 

Wo gibt es weitere Informationen? 

Allgemeine Infos zum Zensus 2022 gibt es hier: www.zensus2022.de

Infos zum Zensus in MV hält das Statistische Landesamt hier bereit: www.laiv-mv.de

Facebook