Ein Sonntag, sechs Wahlen

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Bergen. Stralsund. Wolgast. Malchin. Neustadt-Glewe. Hagenow. In diesen Städten sind die Bürgerinnen und Bürger am Sonntag zur Wahl ihrer Stadtoberhäupter aufgerufen. Allen Orten ist gemeinsam, dass die bisherigen Amtsinhaber/innen noch einmal kandidieren. Große Unterschiede zeigen sich in der Zahl der Mitbewerber. Die meisten Gegenkandidaten gibt es in Bergen und Wolgast. 

Bergen

  • Die Kandidaten: Amtsinhaberin Anja Ratzke (parteilos), Nico Gruber (parteilos), Raik Knüppel (parteilos), Bianca Pahnke (FDP), Mirko Plötz (CDU) und Kevin Zenker (Linke)
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmzahlen am 22. Mai eine Stichwahl statt. 

Stralsund

  • Die Kandidaten: Amtsinhaber Dr. Alexander Badrow (CDU), Melanie Rocksien-Riad (parteilos), Marc Quintana Schmidt (DIE LINKE)
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmzahlen am 22. Mai eine Stichwahl statt. 

Wolgast

  • Die Kandidaten: Amtsinhaber Stefan Weigler (CDU), Karsten Lange (AfD), Marco Baum (Einzelbewerber), Kathrin Potratz-Scheiba (Einzelbewerberin), Sven Reinke (Einzelbewerber), Martin Schröter (Einzelbewerber)
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmzahlen am 22. Mai eine Stichwahl statt. 

Malchin

  • Der Kandidat: Amtsinhaber Axel Müller (CDU).
  • Da es nur einen Bewerber gibt, müssen für einen Wahlsieg zwei Bedingungen erfüllt werden: Zum einen muss Axel Müller natürlich mehr gültige Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten. Zum anderen müssen mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigen mit Ja gestimmt haben. Wird das nicht erreicht, wählt die Stadtvertretung die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister aus ihrer Mitte. So steht es im Landes- und Kommunalwahlgesetz (Paragraf 67).

Neustadt-Glewe

  • Die Kandidaten: Amtsinhaberin Doreen Radelow (SPD), Steffen Klieme (CDU)
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Bei zwei Bewerbern entscheidet sich die Wahl damit in jedem Fall im ersten Wahlgang; eine Stichwahl wird nicht nötig.

Hagenow

  • Die Kandidaten: Amtsinhaber Thomas Möller (Linke), Jana Horn (CDU)
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Bei zwei Bewerbern entscheidet sich die Wahl damit auch in Hagenow im ersten Wahlgang.

Hintergrund

Warum wird in diesen Städten am Sonntag gewählt? 

Die Amtszeit einer Bürgermeisters/einer Bürgermeisterin in hauptamtlich verwalteten Gemeinden beträgt laut Kommunalverfassung (Paragraf 37) mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Amtszeit bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In den sechs Orten dauert sie jeweils sieben Jahre. Alle Amtsinhaber/innen erreichen nun regulär das Ende ihrer aktuellen Amtszeit. 

Wann wird ein Bürgermeister zum Oberbürgermeister?

Welche der beiden Amtsbezeichnungen ein hauptamtliches Stadtoberhaupt trägt, regelt die Kommunalverfassung in § 38. Darin heißt es: „In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt er (der Bürgermeister, Anm. d. Red.) die Bezeichnung Oberbürgermeister, sofern die Hauptsatzung nicht die Bezeichnung Bürgermeister vorsieht.“ Aktuell gibt es in MV fünf Oberbürgermeister: in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald und Stralsund.

Warum fallen die Wahlen nicht mit denen zur Gemeinde-/Stadtvertretung zusammen? 

Das ist nur bei ehrenamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Fall. Diese werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeinde-/Stadtvertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber oder eine Amtsinhaberin zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt – und damit unabhängig von Stadt- und Gemeindevertretungen. 

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