So hat Neubrandenburg gewählt

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Klares Ergebnis bei der OB-Wahl in Neubrandenburg: Silvio Witt setzte sich am Sonntag gegen Herausforderer Gunar Mühle durch. Das bedeutet: Der Oberbürgermeister geht in seine zweite Amtszeit.

Witt holte 87,5 Prozent der Stimmen, Mühle kam auf 12,5 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 35,4 Prozent.

Die Ergebnisse im Detail – hier

Witt (parteilos) ist 43 Jahre alt, seit 2015 im Amt, er wurde im Wahlkampf von SPD, CDU und FDP unterstützt. Mühle (parteilos) ist 58 Jahre alt, arbeitet als IT-Fachmann und ist sachkundiger Bürger im Bildungs- und Sportausschuss der Vier-Tore-Stadt. Er wurde von den Linken nominiert.

Silvio Witt kann jetzt eine zweite Amtszeit bis 2029 antreten. Diese beginnt im Mai dieses Jahres.

Hintergrund

Wann wird ein Bürgermeister zum Oberbürgermeister? 

Welche der beiden Amtsbezeichnungen ein hauptamtliches Stadtoberhaupt trägt, regelt die Kommunalverfassung in § 38. Darin heißt es: „In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt er (der Bürgermeister, Anm. d. Red.) die Bezeichnung Oberbürgermeister, sofern die Hauptsatzung nicht die Bezeichnung Bürgermeister vorsieht.“ Aktuell gibt es in MV fünf Oberbürgermeister: in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Greifswald und Stralsund. 

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Oberbürgermeister/in von Neubrandenburg zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst. In Neubrandenburg sind es sieben Jahre.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

Gibt es in diesem Jahr weitere OB-Wahlen? 

Ja. Am 8. Mai in Stralsund und am 12. Juni in Greifswald. Im Jahr darauf sind alle wahlberechtigten Schweriner/innen zur OB-Wahl aufgerufen. In Rostock steht die nächste Wahl regulär erst 2026 an.

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