Sechzehn – so viele Frauen und Männer darf MV im Februar zur Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin nach Berlin schicken. Wer das ist, bestimmt der Landtag. Er hat in seiner aktuellen Sitzungswoche die Wahlleute für die Bundesversammlung festgelegt – und dabei nicht nur Politiker nominiert. Unser Hintergrund.
Wer wählt den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin?
Die Bundesversammlung. Diesem Verfassungsorgan gehören nach Artikel 54 Grundgesetz alle Bundestagsabgeordneten an. Derzeit sind das 736 Frauen und Männer. Hinzu kommen 736 Wahlleute, die von den 16 Landesparlamenten bestimmt werden. Einzige Aufgabe der Bundesversammlung besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Sie tritt daher in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.
Wie viele Wahlleute kann MV entsenden?
Wie viele Vertreter jedes Bundesland entsenden kann, richtet sich nach der Einwohnerzahl. Mecklenburg-Vorpommern kann 16 Delegierte nach Berlin schicken. Wie sich diese Zahl auf die Fraktionen verteilt, ergibt sich gemäß Bundespräsidentenwahlgesetz (§4) aus der Zahl der Stimmen, die auf die einzelnen Vorschlagslisten entfallen. Berechnungsgrundlage ist das Höchstzahlverfahren d’Hondt. Im Ergebnis bedeutet das: Die SPD-Fraktion kann sieben Wahlleute entsenden, die AfD zwei, die CDU drei, DIE LINKE zwei, Grüne und FDP jeweils eine Person.
Müssen die Wahlleute aus der Politik kommen?
Nein. Die Delegierten werden zwar vom Landtag gewählt. Sie müssen aber nicht zwingend selbst Landtagsabgeordnete bzw. Politiker sein. Oft sind unter den Wahlleuten auch bekannte Persönlichkeiten wie Sportler, Schauspieler oder Musiker. Auch Bürger/innen können nominiert werden.
Welche Wahlleute schickt MV nach Berlin?
SPD: Manuela Schwesig, Erwin Sellering, Ronald Keiler (alias Roland Kaiser), Julian Barlen, Dr. Franziska Tanneberger, Dr. Jördis Frommhold, Lilly Blaudszun
CDU: Franz-Robert Liskow, Dr. Angela Merkel, Torsten Renz
AfD: Dr. Werner Molik, Dr. Dieter Beck
DIE LINKE: Simone Oldenburg, Dirk Zöllner
B’90/Die Grünen: Dr. Harald Terpe
FDP: René Domke
Der Landtag hat die Wahlvorschläge in seiner Sitzung vom 16. Dezember (Tagesordnungspunkt 13) beschlossen.
Wie werden die Wahlleute gewählt?
Jede Fraktion kann Wahlvorschläge einreichen. Die SPD listete darin beispielsweise zwölf Frauen und Männer auf. Die AfD sieben, die CDU sechs, DIE LINKE drei, Grüne und FDP jeweils fünf. Alle Abgeordneten haben jeweils eine Stimme – können damit also für eine der sechs Vorschlagslisten stimmen. Wie viele Vertreter/innen jede Fraktion von dieser Liste tatsächlich in die Bundesversammlung entsenden kann, ergibt sich aus der Stimmverteilung. Die daraus resultierenden Mandate werden entsprechend der Reihenfolge, in der die vorgeschlagenen Personen auf der Liste stehen, besetzt.
Wann findet die nächste Bundespräsidenten-Wahl statt?
Am 13. Februar 2022. Die Wahl ist notwendig, weil der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seit 19. März 2017 im Amt ist und seine fünfjährige Amtszeit nun endet.
Gibt es schon Kandidaten/Kandidatinnen?
Grundsätzlich kann jedes Mitglied der Bundesversammlung bei der Präsidentin / beim Präsidenten des Bundestags Wahlvorschläge einreichen – sofern die vorgeschlagene Person dem zugestimmt hat. So steht es in Paragraf 9 des Bundespräsidentenwahlgesetzes. Wer Bundespräsident/in werden möchte, muss mindestens 40 Jahre alt und deutsche/r Staatsbürger/in sein. Bislang hat sich Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier als einziger öffentlich bereiterklärt, noch einmal zu kandidieren. Für Amtsinhaber gilt: Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.