Damit Abgeordnete im Landtag fundierte Entscheidungen treffen können, müssen sie sich vorher intensiv mit einem Thema befassen. Das geschieht nicht in der Landtagssitzung selbst, sondern in den Fachausschüssen. Diese stehen jetzt fest für die neue Legislaturperiode.
Was machen Ausschüsse?
Ausschüsse sind die Werkstätten der parlamentarischen Arbeit. Ihre Aufgabe ist es, Gesetzentwürfe oder Anträge im Detail zu beraten – und damit die Entscheidungen des Landtages inhaltlich vorzubereiten. Dabei beleuchten die Mitglieder Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven, erörtern Fachfragen, wägen Auswirkungen ab und bringen dabei auch die Position der eigenen Fraktion ein. Dazu hören sie zum Beispiel Sachverständige, Interessenvertreter und Betroffene an. Ein Arbeitsprozess, der mehrere Wochen oder Monate dauern kann. Welche Anträge oder Gesetzesentwürfe in den Gremien beraten werden, bestimmt der Landtag, indem er sie mehrheitlich dorthin überweist. Bei Bedarf können Sachverhalte auch in mehrere Ausschüssen überwiesen werden.
Welche Ausschüsse gibt es?
Ausschüsse werden für die Dauer einer Wahlperiode gebildet und orientieren sich am Zuschnitt der Ministerien. Im Landtag von MV gibt es auch in dieser Wahlperiode neun ständige Ausschüsse, die sich jeweils auf ein spezielles Gebiet der Politik konzentrieren.
- Ausschuss für Inneres, Bau und Digitalisierung, kurz: Innenausschuss
- Ausschuss für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten; kurz: Rechtsausschuss
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit, kurz: Wirtschaftsausschuss
- Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, kurz: Agrarausschuss
- Ausschuss für Bildung und Kindertagesstätten, kurz: Bildungsausschuss
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport, kurz: Sozialausschuss
- Ausschuss für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten, kurz: Wissenschafts- und Europaausschuss
- Petitionsausschuss
Wie werden die Gremien besetzt?
Jeder Ausschuss wird mit Mitgliedern aus allen Fraktionen besetzt. Wie viele Sitze diesen im Einzelnen zustehen, ergibt sich aus dem Stärkeverhältnis im Plenum. Ausschüsse sind somit ein verkleinertes Abbild des Landtags.
Anders als bisher haben in dieser Wahlperiode nicht alle Ausschüsse gleich viele Mitglieder. Der Petitions-, Innen-, Finanz-, Wirtschafts-, Agrar- und der Sozialausschuss haben je 13 Mitglieder. Für die Zusammensetzung ergibt sich dabei folgendes Bild:
- SPD: sechs Mitglieder pro Ausschuss
- AfD: zwei Mitglieder pro Ausschuss
- CDU: zwei Mitglieder pro Ausschuss
- DIE LINKE: ein Mitglied pro Ausschuss
- Bündnis 90/Die Grünen: ein Mitglied pro Ausschuss
- FDP: ein Mitglied pro Ausschuss
Die Ausschüsse für Recht, Bildung und Wissenschaft/Europa haben dagegen jeweils neun Mitglieder. Sieben von ihnen werden von den Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis benannt. Die SPD-Fraktion kann je vier Mitglieder stellen. Die Fraktionen von AfD, CDU und DIE LINKE können je ein Mitglied entsenden. Die Grünen und die FDP können über ein Grundmandat je ein Mitglied benennen.
Wer bestimmt die Aufteilung der Ausschüsse?
Die Struktur und die Anzahl der Mitglieder beruhen auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE. Über ihn wurde in der Landtagssitzung vom Montag abgestimmt. Die AfD stimmte dagegen, einen Teil der Ausschüsse nur mit neun Mitgliedern zu besetzen, die CDU enthielt sich zu diesem Punkt des Antrags. Alle anderen Fraktionen stimmten der vorgeschlagenen Aufteilung zu.
Tagen Ausschüsse öffentlich?
Anders als Landtagssitzungen sind Ausschussberatungen nicht öffentlich. Das soll offene und sachliche Diskussionen fördern. Am Ende seiner Beratungen legt der Ausschuss dem Landtag eine auf Mehrheiten beruhende Beschlussempfehlung vor, über die dann im Plenum, dem Schaufenster der parlamentarischen Arbeit, abgestimmt wird. Hier kann jede Fraktion dann ihre Argumente öffentlich darlegen und Entscheidungen erläutern – und damit zur politischen Meinungsbildung der Gesellschaft beitragen.