Was macht der Ältestenrat?

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Quelle: pixabay

Bevor Landtagssitzungen stattfinden können, laufen im Hintergrund viele Fäden zusammen. Zum Beispiel beim Ältestenrat. Aufs Alter kommt es in diesem Gremium aber gar nicht an. Teil 5 unserer Serie zum Landtagsstart. 

Ältestenrat: Von ihm hören die Abgeordneten in jeder Landtagssitzung. Zum Beispiel dann, wenn es darum geht, ob oder wie lange sie über einen Antrag oder einen Gesetzentwurf debattieren – und die Landtagspräsidentin beispielsweise sagt: „Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten zu führen.“ Öffentlich in Erscheinung tritt er dagegen nicht: Seine Sitzungen finden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. 

Anders als der Name suggeriert, müssen seine Mitglieder/innen kein bestimmtes Alter erreicht haben, um hier mitwirken zu können. Der Name rührt daher, dass die Aufgaben des Rates viel parlamentarische Erfahrung erfordern – und damit Abgeordnete, die das Geschäft im Parlament gut kennen. 

Der Ältestenrat besteht aus der Landtagspräsidentin/dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und je einem Vertreter/einer Vertreterin der Fraktionen. Meistens sind das die Parlamentarischen Geschäftsführer/innen. 

In welcher Reihenfolge werden Themen auf die Tagesordnung gesetzt? Gibt es eine Aussprache, also Debatte, dazu? Wenn ja, wie lange? Drei Beispiele für Entscheidungen, die der Ältestenrat vor jeder Plenarsitzung trifft. Ihm obliegt es auch, sich mit den Fraktionen über die Besetzung von Ausschüssen zu verständigen – etwa im Hinblick auf den Vorsitz. Der Haushaltsplan des Landtags wird ebenfalls im Ältestenrat beraten. Nicht zuletzt ist er auch der Ort, an dem Unstimmigkeiten in Bezug auf die Arbeitsabläufe des Parlaments besprochen und geschlichtet werden. 

Der Ältestenrat kommt zusammen, wenn die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident ihn einberuft. Zum Beispiel, weil eine Landtagssitzung ansteht und dadurch die Arbeit des Gremiums gefragt ist. Oder weil eine Fraktion – unter Angabe der Gründe – eine Zusammenkunft verlangt. 


Unsere Serie zum Landtagsstart

Teil 1: Die konstituierende Sitzung

Teil 2: Wer eröffnet die erste Sitzung?

Teil 3: Stichwort Landtagspräsident/in

Teil 4: Sechs Augen sehen mehr als zwei

Teil 5: Was macht der Ältestenrat?

Teil 6: So viele Fraktionen wie nie

Teil 7: Termine, Termine, Termine

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