Wo kommen die Stimmzettel hin?

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928.807 Menschen haben zur Landtagswahl in MV ihre Stimme abgegeben. Zur Bundestagswahl waren es 935.040. Was passiert jetzt mit den ganzen Stimmzetteln? Vorweg: Ein Fall für den Papierkorb sind sie noch lange nicht. Unser Hintergrund.

Die Stimmzettel zur Landtagswahl

… dürfen nur auf Anweisung der Wahlleitung vernichtet werden. So regelt es die Landes- und Kommunalwahlordnung in Paragraf 9. Konkrete Zeiträume oder Fristen werden darin nicht genannt. „Solange sie noch für schwebende Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde von Bedeutung sind, dürfen sie nicht vernichtet werden“, informiert die Landeswahlleiterin. Für die Aufbewahrung zuständig sind die jeweiligen Kreiswahlleitungen. 

Die Stimmzettel zur Bundeswahl 

… kommen laut Bundeswahlordnung, Paragraf 90, erst 60 Tage vor der Wahl des neuen Bundestags in den Schredder. Und selbst das Datum ist nicht verbindlich. Maßgeblich ist, dass es dann keine schwebenden Wahlprüfungsverfahren mehr gibt. Und die können sich ziehen. Aktuell sind in Schwerin beispielsweise auch die Unterlagen von 2017 noch nicht vernichtet. Es kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten: Die Landeswahlleiterin kann zulassen, dass die Unterlagen vor der 60-Tage-Frist vernichtet werden, sofern sie nicht für ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder bei der Ermittlung einer Straftat von Bedeutung sein können. 

Unterlagen wie Wähler- oder Wahlscheinverzeichnisse müssen mindestens ein halbes Jahr aufbewahrt werden – sofern der Bundeswahlleiter wegen schwebender Wahlprüfungsverfahren keinen späteren Termin festsetzt. Die im Wahllokal abgegebenen Wahlbenachrichtigungen sind dagegen schon unzählige Schnipsel: Sie werden unverzüglich entsorgt.

Aufbewahrt wird das viele Papier bei den Gemeindebehörden – also bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Sie müssen sicherstellen, dass die Pakete Unbefugten nicht zugänglich sind. 

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