Die Ergebnisse der Stichwahlen

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Foto: Pixabay

In Plau stellt die CDU den neuen Bürgermeister, in Boizenburg gewann ein gemeinsamer Kandidat von SPD und Linken. Das sind die vorläufigen amtlichen Endergebnisse der Stichwahlen am Sonntag.

In Plau erhielt Sven Hoffmeister (CDU) 58,67 Prozent der Stimmen. Er setzte sich damit gegen Marco Rexin (Initiative Wir leben Demokratie) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,21 Prozent. Der 38-jährige Hoffmeister tritt das Amt für sieben Jahre ab 2022 an und folgt auf Amtsinhaber Norbert Reier (Linke), der nach 20 Jahren aus Altersgründen nicht mehr angetreten war.

In Boizenburg setzte sich Rico Jakobeit, der gemeinsame Kandidat von SPD und Linken, mit 57,87 Prozent der Stimmen gegen Patrick Sevecke (CDU) durch. Der 34-jährige Jakobeit tritt das Amt Ende Januar 2022 an und wurde ebenfalls für sieben Jahre gewählt. Hier lag die Wahlbeteiligung bei 45,81 Prozent. In Boizenburg geht Harald Jäschke (parteilos) nach 21 Jahren in den Ruhestand.

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Plau und Boizenburg zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.

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