18 Parteien, 118 Kandidat/innen

Vom / Bundestagswahlen

Der Landeswahlausschuss hat am Freitag die Landeslisten von 18 Parteien mit insgesamt 118 Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl in MV zugelassen. 

An der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag werden – in der Stimmzettelreihenfolge nach § 30 Absatz 3 Satz 1 und 2 Bundeswahlgesetz – folgende Parteien mit einer Landesliste in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen: 

Die Landesliste der Partei UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie konnte nicht zugelassen werden, weil lediglich 123 der erforderlichen 331 gültigen Unterstützungsunterschriften vorlagen, teilte der Ausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke mit. Zwei weitere Wahlvorschläge wurden ebenfalls zurückgewiesen. Die Losfraktion wurde durch den Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl nicht als Partei anerkannt. Und die Partei Humanitäre Demostie Kommunal stellte keine Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter. 

Am 26. September findet in Mecklenburg-Vorpommern parallel die Landtagswahl statt. Dafür hatten 24 Parteien fristgerecht ihre Kandidatenlisten eingereicht. Der Landeswahlausschuss entscheidet am 3. August endgültig über die Zulassung der Landeslisten sowie der einzelnen Bewerber/innen auf jeder Liste.

Facebook