Für die Landtagswahl am 26. September haben 24 Parteien fristgerecht zum 13. Juli ihre Kandidatenlisten eingereicht. Wie es jetzt weitergeht? Der Landeswahlausschuss entscheidet am 3. August um 14 Uhr in öffentlicher Sitzung endgültig über die Zulassung der Landeslisten sowie der einzelnen Bewerber auf jeder Liste.
Die Entscheidungen über die jeweiligen Kreiswahlvorschläge würden die Kreiswahlausschüsse spätestens am 5. August treffen, teilte die Landeswahlbehörde am Mittwoch mit. Gegen deren Entscheidungen seien Beschwerden möglich, über die dann wiederum der Landeswahlausschuss am 19. August befindet. Erst danach stünden alle Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, endgültig fest, hieß es.
Diese bereits in Landtag oder im Bundestag vertretenen Parteien hatten ohne Beteiligungsanzeige ihre Landeslisten abgeben können. (vgl. Paragraph 55 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes)
Zudem haben diese 18 Parteien und Vereinigungen ihre Vorschläge bei der Landeswahlleitung eingereicht.
Die Landtagswahl findet zeitgleich mit der Bundestagswahl statt. Die Landeslisten mit den Kandidaten für den Bundestag müssen bei der Landeswahlleiterin bis spätestens 19. Juli vorliegen.
Extra
20 Fragen, 20 Antworten
Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 26. September finden in MV die Landtagswahl und die Bundestagswahl statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in diesem Heft, das kostenfrei bei der LpB zu bestellen ist – auch als Material für den Schulunterricht. Online lesen – hier