24 Parteien können Wahlvorschläge einreichen

Vom / Landtagswahlen

Zur Landtagswahl am 26. September können 24 Parteien und Vereinigungen ihre Wahlvorschläge einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke am Donnerstag festgestellt.

Folgende Parteien waren am Tag der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Landtag von MV oder im Deutschen Bundestag mit mindestens einer oder einem gewählten Abgeordneten für Mecklenburg-Vorpommern vertreten und dürfen daher ohne Beteiligungsanzeige Wahlvorschläge einreichen. (vgl. Paragraph 55 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes)

Nachstehende Vereinigungen, die der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Landtagswahl bis zum 10. Juni 2021 angezeigt hatten, sind für die Landtagswahl als Partei anerkannt worden.

Die Deutsche Gerechtigkeits Partei wurde durch den Landeswahlausschuss nicht als Partei zur Landtagswahl anerkannt, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt hat. 

Wie geht es jetzt weiter?

Die anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2021 Unterstützungsunterschriften sammeln. „Sowohl für einen Kreiswahlvorschlag als auch für einen Landeslistenvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes, für das der Wahlvorschlag eingereicht wird, erforderlich“, teilt die Landeswahlleiterin mit.

Aufgrund der besonderen Umstände, die durch die Corona-Pandemie verursacht werden, wurde die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften von 100 auf 30 abgesenkt. Alle Wahlvorschläge sind bis 13. Juli 2021, 16 Uhr, einzureichen – die Landeslisten bei der Landeswahlleiterin, die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern. 

Die Entscheidung über die Zulassung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge durch die Wahlausschüsse erfolgt jeweils in öffentlicher Sitzung spätestens am 5. August 2021. Über etwaige Beschwerden gegen die Kreiswahlvorschläge entscheidet der Landeswahlausschuss spätestens am 19. August 2021 in öffentlicher Sitzung. Erst dann stehen endgültig alle Parteien und Kandidaten, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl antreten, fest.

Extra

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Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 26. September finden in MV die Landtagswahl und die Bundestagswahl statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in diesem Heft, das kostenfrei bei der LpB zu bestellen ist – auch als Material für den Schulunterricht. Online lesen – hier

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