Neuer Bürgermeister für Grimmen

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Das Rathaus von Grimmen. Foto: Wikipedia

Eine Kandidatin und neun Kandidaten haben sich in Grimmen zur Wahl gestellt. Die Entscheidung fiel bereits im ersten Wahlgang: Marco Jahns (CDU) holte am Sonntag 50,84 Prozent der Stimmen und wird neuer Bürgermeister.

4061 von 8314 Wahlberechtigten haben ihre Stimme abgegeben, die Wahlbeteiligung lag bei 48,85 Prozent. Die Wahl wurde notwendig, weil der alte Amtsinhaber Benno Rüster Anfang des Jahres verstorben war. Sechs der zehn Kandidaten und die Kandidatin (Anja Ganzer) traten am Sonntag als Einzelbewerber/als Einzelbewerberin an, drei für Parteien (CDU, SPD, DIE LINKE). Hier das Ergebnis:

In der Stadtvertretung von Grimmen hat die CDU 13, die Linke 6 und die SPD 2 Sitze.

Das Wappen der Stadt Grimmen

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Grimmen zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

Links

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